22.09.2022 - 14 Richtline für die Einrichtung einer Ombudsstell...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Sozial- und Gesundheitsausschuss
- Datum:
- Do., 22.09.2022
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 4.2 Soziale Sicherung
- Bearbeiter/in:
- Sigrid Holm
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Vorsitzende begrüßt Frau Holm. In der vergangenen Sitzung am 30.08.2022 hat der Sozial- und Gesundheitsausschuss die Verwaltung gebeten, auf Basis des beschlossenen Konzepts über die Ombudsstelle in der Pflege einen Entwurf für die Richtlinie zu erarbeiten und dem Ausschuss zur weiteren Abstimmung vorzulegen. Der Entwurf über die Richtlinie liegt nunmehr vor und wird diskutiert.
Frau Mues hinterfragt bei Ziffer 6 (persönliche Voraussetzungen der Ombudsperson), dass eine Verwaltungsausbildung ausreicht, um als Ombudsperson tätig zu werden. Frau Holm weist darauf hin, dass nach der Formulierung in dem Entwurf daneben weitere Qualifikationen gefragt sind. Nach einer Diskussion wird über den bestehenden Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt der Richtlinie für die Ombudsstelle in der Pflege im Kreis Rendsburg-Eckernförde zu. Der Ausschuss bittet die Verwaltung die erforderlichen Sach- und Personalkosten der Ombudsstelle in den Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2023 aufzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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52,7 kB
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