16.06.2022 - 11 Mietwerterhebung 2022 zur Bestimmung der Leistu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Sozial- und Gesundheitsausschuss
- Datum:
- Do., 16.06.2022
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 4.2 Soziale Sicherung
- Bearbeiter/in:
- Sigrid Holm
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Vorsitzende führt in die Vorlage ein und begrüßt Herrn Möller von der Firma Analyse und Konzepte, die für das Jahr 2021 eine Mietwerterhebung zur Weiterentwicklung des schlüssigen Konzeptes zur Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten durchgeführt hat. Mit dem schlüssigen Konzept werden die angemessenen Bruttokaltmieten für fünf Vergleichsräume im Kreis Rendsburg-Eckernförde ermittelt. Diese bestimmen die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung nach den Sozialgesetzbüchern II und XII.
Die Vorsitzende bittet um Vorstellung der Ergebnisse unter TOP 11.1.
Beschluss:
Die in der Kreisrichtlinie zur Übernahme von Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II / § 35 SGB XII in Ziffer 2.2.5 ausgewiesenen Richtwerte für die Prüfung der abstrakten Angemessenheit von Unterkunftskosten werden entsprechend der sich aus der Tabelle „RICHTWERTE - BRUTTO-KALTMIETE“ (Seite 32) der Firma Analyse & Konzepte zur Mietwerterhebung 2022 vom 17.05.2022 ergebenden Werte für die Brutto-Kaltmiete aktualisiert. Sich daraus in der Richtlinie ergebende Folgeänderungen sind vorzunehmen. Die neuen Richtwerte finden ab 01.07.2022 Anwendung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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