15.11.2021 - 10 Europaangelegenheiten: Interreg-Förderung ab 20...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mo., 15.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.5 Kommunales und Ordnung
- Bearbeiter/in:
- Klaus Behrens
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses,
- Kofinanzierungsmittel in Höhe von 52.000 € in den Haushalt 2022 des Kreises einzustellen und
- den Landrat zu ermächtigen, abschließend eventuellen redaktionellen Programmänderungen, die sich aus dem Abstimmungsprocedere mit den Vertragspartnern oder aus dem Genehmigungsverfahren ergeben können, sowie der noch zu schließenden Partnerschaftsvereinbarung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 53 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Die Vorsitzende erklärt, dass das Interreg-Sekretariat angeboten habe, die Ausschüsse des Kreises über die zukünftigen Fördermöglichkeiten zu beraten. Falls der Wunsch bestehe, können sich die Ausschussvorsitzenden an die Kreispräsidentin oder Herrn Behrens wenden, um Kontakt zum Interreg-Sekretariat aufzunehmen. Alle Fachausschüsse seien betroffen.
Die Vorsitzende schlägt vor, die TOPs 11, 11.1 und 11.1.1 nichtöffentlich zu beraten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 53 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Beschluss:
TOP 11, TOP 11.1, TOP 11.1.1 und TOP 11.1.2 werden nichtöffentlich beraten.
Herr Wensierski erklärt sich für befangen und verlässt die Sitzung.
Die Vorsitzende schlägt vor, dass Herr Buncke als bürgerliches Mitglied sowie als Mitglied im Aufsichtsrat der imland gGmbH an dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu TOP 11 teilnehmen darf. Es bestehen keine Einwände
Die Vorsitzende erklärt, dass der Vorsitzende des Kreisseniorenbeirats, Herr Hartwig, nach § 3 Ziffer 2 der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde berechtigt sei, im Falle der Nichtöffentlichkeit, an den nichtöffentlichen Beratungen teilzunehmen, sofern dabei Belange von älteren Einwohnerinnen und Einwohnern betroffen seien. Bei der Zukunft der imland-Kliniken sei festgestellt worden, dass die Belange von älteren Einwohnerinnen und Einwohnern betroffen sind. Es bestehen keine Einwände.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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