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ALLRIS - Auszug

20.10.2020 - 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung ...

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Wortprotokoll

Schriftliche oder mündliche Einwendungen liegen nicht vor. Die Niederschrift wird genehmigt.

 

Zu der Frage aus der Mitte des Ausschusses zu den Namensnennungen in den Niederschriften erklärt der Fachbereichsleiter Regionalentwicklung, Bauen und Schule, dass grundsätzlich kein Anspruch darüber besteht, dass  konkrete Aussagen der Abgeordneten und deren Namen in die Niederschrift aufgenommen werden. Gefordert ist ein Ergebnisprotokoll. 

Soweit bei den Abgeordneten aber der Wunsch besteht, dass grundsätzliche Äußerungen zu einem Thema namentlich kurz in der Niederschrift genannt werden, dass dieses  im Vorfeld der Aussage ausdrücklich mitgeteilt wird. Dieses würde auch die Arbeit der Protokollführung erleichtern. Dies gilt auch für den Fall, dass Abgeordnete ihr Abstimmungsverhalten in der Niederschrift wünschen. Die Protokollführung kann dies nicht von sich aus vornehmen.

 

Es besteht in dem Ausschuss Einigkeit über dieses Vorgehen. Neben der Namensnennung solle auch die jeweilige Fraktionszugehörigkeit in das Protokoll aufgenommen werden.