Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

05.08.2021 - 12 Bericht zur Arbeit des Sozialpsychiatrischen Di...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Sick erläutert den Bericht und beantwortet Fragen. Des Weiteren berichtet Herr Sick über das Tätigkeitsfeld und die Besonderheiten des Sozialpsychiatrischen Dienstes:

 

Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) ist Teil des Fachdienstes 4.4 Sozialpsychiatrischer Dienst, Betreuungsbehörde und Heimaufsicht. Er besteht zurzeit aus 9,5 Vollzeitäquivalenten, die auf 16 Mitarbeitende aufgeteilt sind. Diese sind für den gesamten Aufgabenbereich zuständig und gewährleisten darüber hinaus einen 24/7-Krisendienst auch in den Nächten und an Sonn- und Feiertagen(Rufbereitschaft).

 

Die Aufgaben des SpDi sind im Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG) vom 11. Dezember 2020 festgelegt. Die ist ein Landesgesetz zur Erfüllung nach Weisung, d. h. es wird nicht nur das Ziel sondern auch der Weg zur Erreichung des Zieles vorgegeben. Träger der Aufgaben nach diesem Gesetz sind die Kreise und kreisfreien Städte.

 

Bereits aus dem Titel des Gesetzes sind die Schwerpunkte herauszulesen: die Gehrung von Hilfen für Menschen, die aufgrund psychischer Störungen hilfsbedürftig sind (betroffenen Menschen) und die Durchführung einer Unterbringung zur Abwendung von Eigen- und Fremdgefährdung aufgrund psychischer Störungen.

 

Neben der Beratung und Gewährung von Hilfen bzw. der Krisenintervention und Unterbringungsmaßnahmen ist der SpDi für die Koordinierung der psychiatrischen Versorgung in den Kommunen, die Fachaufsicht über die beliehenen Krankenhäuser, das Beschwerdemanagement und die ärztliche psychiatrische Beurteilung zuständig.

 

Der letzte Punkt ist vertraglich an die imland Klinik abgegeben worden, die sowohl die Ärzte r Tagesdienste stellt als auch für die ärztliche Rufbereitschaft zuständig ist.

 

Die beiden wichtigsten Aufgaben bleiben aber die Hilfen und die Unterbringung, denen eigene Teile im Gesetz gewidmet sind.

 

Zu den Zielen der Hilfen gehören insbesondere:

 

  • die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erhalten oder wiederherzustellen,
  • die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu erleichtern und zu fördern,
  • Behandlungen zu unterstützen, Maßnahmen nach § 6 PsychHG oder eine Unterbringung zu vermeiden oder auf das für eine nachhaltige soziale Integration erforderliche Maß zu beschränken,
  • dazu beizutragen, dass Funktionseinschränkungen, Störungen, Krankheiten und Behinderungen frühzeitig erkannt und angemessen behandelt werden, und
  • den betroffenen Menschen zu befähigen, die Angebote zur Erreichung der Ziele dieses Gesetzes in geeigneter Form und im geeigneten Umfeld selbstständig in Anspruch zu nehmen

Das Verfahren der Unterbringung, auch die vorläufige Unterbringung, ist im Gesetz detailliert festgelegt. Sie ist aufgrund der Freiheitsentziehung nur mit Hilfe einer ärztlichen Stellungnahme möglich und steht immer unter Richtervorbehalt. Die Unterbringung der Betroffenen ist ebenso zur Wahrung ihrer Rechte weitestgehend vorgegeben (Beispiel. Außenkontakte; Religionsausübung und Seelsorge, Besuche, Schriftwechsel, Telekommunikation…)

Der Bereich der eigentlich vom neuen PsychHG-Gesetz besonders geforderten gleichwertigen Hilfen ist leider in den letzten Jahren bedingt durch die Zunahme der Unterbringungen in den Hintergrund getreten. Dies ist insbesondere ungünstig, da es sich um aufsuchende Hilfen handelt, die nur noch von wenigen Institutionen in diesem Bereich angeboten werden.

 

Kernaussagen des Berichtes selbst:

 

  • die Anzahl der Kriseneinsätze steigt kontinuierlich an (2018-2020 um 14,3 %)
  • die Verteilung der Kriseneinsätze zwischen dem Tagesdienst und der Rufbereitschaft sind nahezu ausgeglichen mit leicht steigender Tendenz zulasten der Rufbereitschaft
  • der Kontakt zum SpDi erfolgt mehrheitlich durch die Psychiatrische Klinik in Rendsburg, die Polizei bzw. zunehmend durch Angehörige und andere Krankenhäuser
  • es sind mehr Kriseninterventionen bei Männern als bei Frauen notwendig
  • die meisten Fälle treten in der Gruppe der 41-65-jährigen auf (die aber auch die zurzeit größte Gruppe in der Alterspyramide in Deutschland einnehmen)
  • von einer Krise betroffen sind besonders Alleinlebende aber auch mit Angehörigen lebende Bürger
  • die vorgefundenen Problemfelder sind Sucht/Drogen, psychotische Krisen, Eigengefährdung ohne Suizid und Fremdgefährdung
  • Mithilfestellen, die sich an der Krisenintervention beteiligen, sind in erster Linie die Ärzte der imland Klinik, die ärztliche Rufbereitschaft PsychHG und die Polizei
  • Im Ergebnis führen die Einsätze zumeist zu zunächst vorläufigen Unterbringungen; Hilfemaßnahmen, die eine Unterbringung erübrigen oder es liegt keine akute Gefährdung vor
  • In einem Drittel der Fälle ist eine Unterbringung notwendig, wovon bei ca. einem Fünftel sogar Fixierungsmaßnahmen erforderlich sind.

Zu den Nachfragen der Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses teilt Herr Sick mit:

 

  • An der steigenden Anzahl von Kriseninterventionen hat zum einen die alternde Bevölkerung mit vermehrt auftretenden demenziellen Erkrankungen Anteil (im Kreis Rendsburg-Eckernförde gibt es zudem viele Pflegeeinrichtungen mit Belegungen auch aus anderen Kreisen bzw. kreisfreien Städten)
  • Zum anderen fehlt es an aufsuchenden und niedrigschwelligen Angeboten im Übergangsbereich. Diese werden nur noch von wenigen Institutionen angeboten (u.a. dem SpDi) und werden zunehmend aus personellen Gründen weiter zurückgefahren; hier wäre ein Gegensteuern wichtig
  • Die Zusammenfassung der Hilfeleistungen in Form der Eingliederungshilfen sind ein wichtiger und notwendiger Schritt gewesen, jedoch gibt es immer noch viele Betroffene, die den Zugang zu diesen Hilfen ohne aufsuchende Hilfen nicht finden (Beispiel Drehtüreffekt bei Entlassung aus der akuten Behandlung in einer psychiatrischen Klinik sowie zeitnahe Wiederaufnahme durch fehlende Betreuung )
  • Es fehlen ambulante kurzfristig verfügbare niedrigschwellige Angebote für psychisch erkrankte Bürgerinnen und Bürger
  • Vorschläge zur Abhilfe:
    • Vernetzung der vorhandenen Anbieter und Angebote durch den Kreis als Moderator
    • Die sich daraus ergebenden fehlenden Angebote sollten angestoßen werden
    • Bereits vorhandene und im Zuge des Bundesteilhabegesetzes/EGH eingestellte Angebote sollten wieder vorgeschaltet werden (Krisentelefon; Beratungsstelle)
    • Ggf. Schaffung eines Krisenzentrums durch Zusammenarbeit mehrerer Anbieter
    • materielle und besonders personell bessere Ausstattung der Anbieter von aufsuchender Hilfe auch im Bereich des SpDi, da dieser gemäß PsychHG zur Erbringung der Hilfemaßnahmen gesetzlich verpflichtet ist. Dies wurde auch im kreiseigenen Aktionsplan UN-BRK explizit berücksichtigt

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage