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ALLRIS - Auszug

01.04.2021 - 6 Corona-Testkonzept für Schulen - Empfehlungen d...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass den Ausschussmitgliedern die Vorlage vom 12.2.2021 vorliegt. Sie erläutert, dass zum damaligen Zeitpunkt nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Kommission und des Landes Schleswig-Holstein die Schulen – beginnend mit den Grundschulen (Klassen 1 bis 4) am 22.02.2021 wieder in den Regelbetrieb mit Präsenzunterricht übergehen sollten. In der Einleitung der Empfehlung heißt es: „Die Infektionszahlen sinken derzeit bundes- und landesweit deutlich“. Solche Feststellungen gehören zwischenzeitlich leider wieder der Vergangenheit an.

 

Frau Stieper erläutet das Corona Testkonzept, wie es derzeit vom Kreis empfohlen wird. Auf Nachfrage von Frau Khuen-Rauter teilt Frau Stieper mit, dass derzeit bei den Tests die Abstriche im vorderen Nasenbereich (sogenannte „Popel-Tests“) in den Schulen vorgenommen werden. Die Schulen werden vom Land mit den Testkits versorgt.

 

Herr Dr. Schunck möchte wissen, ob es tatsächlich keine Verpflichtung der Schulen gibt, positive Tests zu melden. Frau Stieper teilt dazu mit, dass tatsächlich keine Verpflichtung seitens der Schule besteht und diese auch durch den Datenschutz an der Weiterleitung von Informationen gehindert ist. Es wurde sich mit den Schulen dahingehend verständigt, dass diese sich Genehmigungen zur Weiterleitung unterschreiben lassen. Weiterhin greift die Allgemeinverfügung, die vorsieht, dass sich die betroffene Person bei einem positiven Test unverzüglich für 14 Tage in Absonderung zu begeben hat.

 

Frau Stieper teilt mit, dass die Tests nach Ostern verpflichtend werden.

 

Herr Strathmann berichtet von den sogenannten Lollitests und schlägt vor, diese in den Kindertagesstätten einzusetzen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage