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ALLRIS - Auszug

18.11.2021 - 8.3 Windpark Quarnbek - Klärung Umsetzung festgeset...

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Wortprotokoll

Die Fachdienstleitung Umwelt berichtet vorgezogen nach dem Tagesordnungspunkt 2 zum Tagesordnungspunkt 8.3 - Klärung der Umsetzung festgesetzter Ausgleichsmaßnahmen in Bezug auf den Windpark Quarnbek und erläutert, dass grundsätzlich bei Windenergievorhaben das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) als Genehmigungsbehörde für die Kontrolle der Genehmigungsauflagen zuständig ist.

 

Liegt allerdings ein Bauleitplan mit städtebaulichem Vertrag vor, so wie dies beim Windpark Quarnbek der Fall ist, liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde, die in ihrer Satzung die Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt hat.

 

Diese Antwort wurde im Rahmen einer Presseanfrage durch die Verwaltung herausgegeben und über das Amt Achterwehr an den Bürgermeister der Gemeinde Quarnbek zur Kenntnisnahme weitergeleitet.