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ALLRIS - Auszug

28.10.2021 - 3 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Es sind 3 Einwohner anwesend.

Eine Person aus Quarnbek trägt vor, dass nach Auffassung einiger Einwohner von Quarnbek und der externen Meinung einer Gutachterin im Rahmen der Errichtung eines Windparks in Quarnbek im Jahr 2016 die festgelegten Ausgleichsmaßnahmen nicht vollständig umgesetzt wurden. Es wird weiter nachgefragt, wer für die Kontrolle und Durchsetzung der Ausgleichsmaßnahmen zuständig ist.

 

Die Fachgruppenleitung Abfall, Bodenschutz und Natur erklärt vorab, dass grundsätzlich die Genehmigungsbehörde bei Windkraftanlagen das LLUR, Technischer Umweltschutz (Abt. 7) Regionaldezernat Mitte (75) ist und auch für die Kontrolle der Genehmigungsauflagen zuständig sei.

Bei Vorlage eines vorhabenbezogen Bauleitplanes (mit städtebaulichem Vertrag) rde die Zuständigkeit wiederum bei der Gemeinde, die in ihrer Satzung die Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt hat, liegen.

 

Die Verwaltung übernimmt die Fragestellung der nachfragenden Person (dem Protokoll als Anlage beigefügt), deren Kontaktdaten und wird sich um die Prüfung der Angelegenheit kümmern.
 

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Siehe Anlage.

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Anlagen