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ALLRIS - Auszug

19.08.2021 - 11.1.2 Klimaschutzmanagement: Wärmekataster

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Wortprotokoll

Die Fachbereichsleitung Regionalentwicklung, Bauen und Schule greift die Diskussion in den vergangenen Ausschüssen über das Solardach- und Wärmekataster auf. Er berichtet, dass das Energiewende- und Klimaschutzgesetz SH aktuell novelliert und ab dem 01. Januar Gültigkeit erlangen wird. Demnach wird eine Wärme- und Kälteplanung für die Mittelzentren (Rendsburg und Eckernförde) verpflichtend und für alle Kommunen empfohlen. Ab Januar werden dafür umfassende Fördermittel bereitgestellt werden. Seitens der Klimaschutzagentur wird die Planung eines Wärmekatasters weiter verfolgt. Wie und in welchem Umfang dieses eingeführt werden soll, wird aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass das Projekt an den Vorgaben des Gesetzes vorbei geplant wird und dass Fördergelder nicht akquierit würden.

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.