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ALLRIS - Auszug

19.08.2021 - 11.1.1 Klimaschutzmanagement: Anträge Klimaschutzfonds

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Wortprotokoll

Die Fachbereichsleitung Regionalentwicklung, Bauen und Schule erläutert den Sachstand zu den bereits bewilligten und laufenden Antragsverfahren. Die beiden Förderzusagen an die Gemeinde Timmaspe und den Schulverband Fleckeby gehen zeitnah raus. Im kommenden Ausschuss werden die Anträge der Gemeinden Schwedeneck und Rieseby zur Beratung vorgelegt. Die Verzögerung ist auf die personellen Vakanzen im Fachbereich zurückzuführen, wofür sich der Fachbereichsleiter ausdrücklich entschuldigt.

 

Der als Gast erschienene Bürgermeister der Gemeinde Schwedeneck, Sönke-Peter Paulsen, berichtet, dass ein Antrag seitens der Gemeinde über das zuständige Amt hinsichtlich der Planung einer neuen Kindertagesstätte (KiTa) gestellt wurde, dieser aber vom Ausschuss bisher als unzureichend angesehen wurde. Er betont, dass die Gemeinde den Antrag nach besten Wissen und Gewissen gestellt habe und dass die Förderung sich nur auf die zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen beschränkt. Er bittet den Ausschuss den Antrag wohlwollend zu betrachten.

 

Aus der Mitte des Ausschusses wird bzgl. des Antrags der Gemeinde Rieseby berichtet, dass dieser der durch die Klimaschutzagentur als nicht förderungsfähig „abgewiesen“ wurde. Er bittet um Darlegung, welche Fehler im Rahmen der Antragsstellung aufgetreten sind und was zukünftig besser gemacht werden könnte.

 

Der Fachbereichsleiter Regionalentwicklung, Bauen und Schule erläutert daraufhin, dass An-träge auf Förderung durch die Klimaschutzagentur nicht abgelehnt oder bewilligt werden. Diese werden mit einer fachlichen Empfehlung in Beratung des Umwelt- und Bauausschuses gegeben, der widerrum dem Hauptausschuss eine Empfehlung gibt. Diesbezüglich werden auch in der kommenden Ausschusssitzung im September 2021 entsprechende Anträge als Vorlage erscheinen. Der Vorsitzende ergänzt, dass vermutlich der Mehraufwand, der durch die Klimaschutzmaßnahmen entsteht, nicht deutlich genug dargestellt worden sei. Aus dem Fonds würden nur die Maßnahmen gefördert, die über das „konventionelle“ und gesetzlich geschuldete Maß hinaus geht.

 

Der Ausschussvorsitzende verlässt um 19:03 Uhr den Sitzungsraum. Der 1. stellvertretende Ausschussvorsitzende übernimmt auf Hinweis durch den Vorsitzenden vor dessen Verlassen des Sitzungsraumes die Leitung der Sitzung. Um 19.07 Uhr übernimmt wieder der Vorsitzende nach Rückkehr in den Sitzungsraum die Sitzungsleitung.