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ALLRIS - Auszug

17.06.2021 - 5.2 Handlungsanweisung zum Vorgehen der UNB bei Kni...

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Wortprotokoll

Zum anderen hat die untere Naturschutzbehörde ermessenslenkende Regelungen aufgestellt, die eine Gleichbehandlung aller Verstöße sicherstellen sollen. Ergänzend wird die Zuständigkeit der Gemeinden im Rahmen der Verfolgung von Verstößen gegen Festsetzungen in B-Plänen aufgezeigt. Die UNB wird zukünftig hier keine eigenständigen Verfahren mehr führen, die Gemeinden bei der Verfolgung der Verstöße aber unterstützen.

Herr Beck bietet an, sich bei Fragen und Anregungen zu beiden Themen gerne per e mail direkt an ihn zu wenden.

 

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Siehe Anlage.