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ALLRIS - Auszug

17.06.2021 - 5.1 Vereinbarung mit der AWR über die Einsammlung v...

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Wortprotokoll

Zum einen hat die untere Abfallentsorgungsbehörde die Aufgabe der Einsammlung und Entsorgung von illegal im Außenbereich abgelagerten Mülls vertraglich an die AWR abgegeben. Die Meldung einer Ablagerung erfolgt an den Kreis, der die Daten umgehend an die AWR weiter leitet. Innerhalb von 72 h erfolgt dann die Einsammlung.


 

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Siehe Anlage.