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ALLRIS - Auszug

14.01.2021 - 7 Sachstand Neubau Kreisverwaltung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Fachdienstleiter Gebäudemanagement berichtet zur Vorlage, dass die beauftragten Firmen sehr gut arbeiten und der Neubau sich derzeit immer noch (trotz Frost) in einem guten Zeitplan bewegt.

 

Der Fachbereichsleiter Regionalentwicklung, Bauen und Schule erläutert darüber hinaus, dass es für die geplanten Fahrradabstellanlagen 2 verschiedene Varianten gibt: Direkt am Neubau können 2 Fahrradabstellanlagen mit zusammen 30 Abstell-plätzen realisiert werden. Bei der zweiten Variante würden 2 Fahrradabstellanlagen mit insgesamt 40 Stellplätzen gebaut. Dabei wäre 1 Fahrradabstellanlage jedoch nicht direkt am Neubau, sondern mehr im Bereich Zugang Kreishaus. Die Verwaltung empfiehlt aus fachlicher Sicht diese Variante, da mehr Stellplätze realisiert werden können. Es ist der Verwaltung aber wichtig darauf hinzuweisen, dass die Haushaltsmittel dem Neubau dienen und dass die Fahrradabstellanlagen auch in diesem Zusammenhang erstellt werden. Die Verwaltung bittet hierzu um eine Rückmeldung aus dem Ausschuss, der sich einstimmig für die Variante 2 ausspricht.

 

Es wurde zudem die Frage gestellt, wie die Lüftung geplant wurde und um welche Erweiterung es in der Vorlage konkret geht. Hierzu gibt die Verwaltung zu Protokoll: Die Büroräume werden über die Fensterlüftung mit Frischluft versorgt.

In den WC-Anlagen, dem Archiv und Kopierräumen sowie den sonstigen innenlie-genden Räumen wird eine Abluftanlage installiert, welche über einen Sammelkanal die Luft über das Dach nach außen transportiert.

Neu hinzugekommen ist die CO²-gesteuerte Decken-Zu- und Abluft-Lüftungsanlage. in den Besprechungsräumen. Hier saugt die Anlage direkt von außen die Frischluft zu und erwärmt diese per Wärmerückgewinnung über einen Wärmetauscher. Im gleichen Zuge zieht die Anlage die Luft aus dem Besprechungsraum über den Abluftkanal wieder nach draußen. Da hier keine Umlauft entsteht, ist eine Filteranlage nicht erforderlich.

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.