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ALLRIS - Auszug

05.05.2021 - 4 Anfragen nach § 26 Geschäftsordnung des Kreistages

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Wortprotokoll



Anfrage der Fraktion Die Linke:

 

1.  Ist die Schlussfolgerung korrekt, dass der Kreis im Bereich der Wohnungsbauförderung keine Ausgaben (Investitionen getätigt) hatte, sondern vielmehr Einnahmen generiert hat?

 

2.  Wenn nein: in welcher Summe wurden Mittel verausgabt (pro Jahr)?

 

3.  Wenn Mittel verausgabt wurden: wurden diese an öffentliche, zweckgebundene (z.B. genossenschaftlich organisierte) oder privatrechtliche Akteur*innen vergeben?

 

4.  Ist die Schlussfolgerung korrekt, dass der Kreis im Bereich der Wohnungsbauförderung keine Ausgaben für die kommenden Jahre im Haushaltsansatz eingeplant hat?

 

5.  Wenn nein: in welcher Summe wurden Mittel hierfür eingeplant (pro Jahr)?

 

 

Antwort des Fachbereichsleiters Regionalentwicklung, Bauen und Schule:

 

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat bis zum Jahr 2002 Wohnungsbaudarlehen u.a. an Einwohner*innen des Kreises und Mitarbeiter*innen der Kreisverwaltung gewährt.

 

Seitdem wurden von Seiten des Kreises keine Ausgaben mehr im Bereich Wohnungsbauförderung getätigt.

 

Einnahmen im Bereich Wohnungsbauförderungen gab es nur noch aus Rückzahlungen und Zinsen der Wohnungsbaudarlehen.
 

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