Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

27.01.2021 - 6.1 Bericht der Verwaltung

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Voerste berichtete über die Neuverhandlung des Vertrages mit Familienhorizonte ("KIT42"). Die Zusammenarbeit des Jugendsozialdienstes mit dem Träger wurde gemäß der Planung im Rahmen der Organisationsentwicklung neu geordnet. Familienhorizonte gewährleistet weiterhin den Hintergrunddienst bei Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen und die Begleitung für die Dauer von 7 Tagen. In diesem Zeitraum findet ein Perspektivgespräch statt und es erfolgt die Übergabe an den JSD. Die Steuerungsverantwortung für den gesamten Prozess liegt beim JSD. 

 

Im Bereich der Eingliederungshilfe 3.2 hat die Organisationsuntersuchung durch die Firma Rödl & Partner begonnen. Über den Verlauf der Organisationsuntersuchung wird weiter im Ausschuss berichtet.

 

Zur in der Ausschusssitzung vom 23.11.2020 angeregten Ermittlung des Bedarfes an Kinderbetreuung bei den Mitarbeitenden der Kreisverwaltung wurden erste Schritte über den FD 3.1 eingeleitet. Eine erste Abstimmung mit der IMLAND Klinik erfolgte bereits, von dort besteht großes Interesse an der Beteiligung. Die Ergebnisse werden voraussichtlich auf der Sitzung im Mai vorgelegt werden können. In der Sitzung im Februar wird ein Projektplan vorgestellt.

 

Seit November 2020 ist das neue Jugendförderungsgesetz SH in Kraft, welches jetzt u.a. eine Jugendbeteiligung im Jugendhilfeausschuss vorsieht. Dadurch wird auch eine Änderung der Satzung für das Jugendamt des Kreises Rendsburg- Eckernförde erforderlich, die durch die Verwaltung vorbereitet wird. Gleichzeitig gibt es eine Abfrage des Landkreistages zu der Anzahl der Jugendbeiräte in den Gemeinden.

Der FD 3.2 Teilhabe junger Menschen, Vollzeitpflege, Tagesgruppen wird umbenannt in FD Pädagogische Dienste. Er gliedert sich künftig in die FG Teilhabe junger Menschen und die FG Vollzeitpflege und die Tagesgruppen.

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde im Kabinett verabschiedet und befindet sich in der parlamentarischen Beratung. Es sieht eine Reihe von Änderungen im Jugendhilferecht vor. Herr Voerste bot an, das Gesetz in einer separaten Videokonferenz vorzustellen. Dieses Angebot stößt auf Zustimmung, Herr Voerste wird eine Einladung versenden.

 

Frau Mönke berichtete über die Erfahrungen nach dem ersten Monat nach Inkrafttreten der KiTa Reform. Ab dem 16.01.21 ist die erste Abrechnung über die Landesdatenbank nach dem neuen Modell erfolgt. Das war nur unter Einsatz des zusätzlich eingestellten Personals im FD 3.1. und viel Nachsteuerungsbedarf in der Technik umsetzbar. Seit diesem Jahr erfolgt jetzt eine monatliche Abrechnung, vorher wurden die Zuschüsse an die Träger 2 Mal jährlich ausgezahlt. Der Dank gilt auch den Trägern und den Kommunen vor Ort. Die finanziellen Auswirkungen der Kita-Reform auf den Kreis und die kommunale Familie insgesamt werden evaluiert und ein erster Bericht im Mai vorgestellt. Auch mit dem Landkreistag gibt es Verabredungen zu landesweiten Abfragen und auch zur Frage der Konnexität von Personalmehraufwendungen.

 

Aus der letzten Ausschusssitzung steht die Antwort an Herrn Strathmann zur durchschnittlichen Wartezeit der Antragsteller bei der Verteilung der Landesmittel für den Ausbau von Kindertagesstätten aus. Mit den aus dem jetzigen Förderprogrammen zugewiesenen 6,75 Mio. € werden die Antragstellungen von Dezember 2018 bis Mai 2019 bzw. bis April 2020 abgedeckt. Es besteht dann noch ein wartendes Antragsvolumen in Höhe von 5,2 Mio €. Die längste Wartezeit betrug somit 2 Jahre. Rückschlüsse auf zukünftige Förderungen sind dadurch nicht ableitbar, da die Bundes- und Landesmittel nicht zu festen Zeitpunkten, sondern aufgrund politischer Entscheidungen zufließen.

 

Frau Mönke berichtete weiter über die Situation für Kindertagesstätten und die Kindertagespflege unter Coronabedingungen und die großen täglichen Herausforderungen in der Umsetzung des Betreuungsangebotes. Für die Einrichtungen besteht ein Betretungsverbot. Ausgenommen ist die Notbetreuung entsprechend der jeweils gültigen Landesverordnung. Das betrifft Ausnahmen für festgelegte systemrelevante Berufe, alleinerziehende Berufstätige, Bedarfe, die sich aus Kinderschutzgründen ergeben und für Kinder mit einem festgestellten besonderen Betreuungs- oder Pflegebedarf. Die dazu bestehenden Regelungen müssen in der derzeitigen Situation sehr streng ausgelegt werden, da der Infektionsschutz im Vordergrund steht. Es dürfen derzeit maximal 10 Kinder in den Notgruppen von 2 Erzieherinnen oder Erziehern betreut werden. Für die Tagespflege besteht kein Betretungsverbot. Vergleichbar zur Notbetreuung in Kita ist der Personalschlüssel in der Kindertagespflege maximal 1:5. Für alle bestehenden Verträge wird die Förderung der Tagespflegepersonen fortgesetzt, wenn die Eltern die Kinder auf Appell des Landes zu Hause selbst betreuen.

Entschließt sich eine Tagespflegeperson zur Schließung ihres Betreuungsangebotes, kann diese Regelung keine Anwendung finden, da das Angebot nach der LandesVO weiterhin zulässig ist und bei Schließung nicht durch Mittel des SGB VIII weiter gefördert werden kann. Auch hier geht der Dank an die Tagesmütter, die die Betreuung der Kinder unter Coronabedingungen absichern.

Durch das Land S-H wurde die Erstattung der Elternbeiträge für den Monat Januar zugesichert. Die Erstattung erfolgt nach einem Verfahren, welches derzeit zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden vereinbart wird. Die Träger von Kindertagesstätten werden umfassend informiert, sobald die Regelungen feststehen. Ebenso die Eltern im Angebot der Kindertagespflege. Die Rückzahlung erfolgt nach Freigabe der Mittel durch das Land.