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ALLRIS - Auszug

04.02.2021 - 5.2 Mündliche Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis...

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Wortprotokoll

Frau Dr. von Milczewski fragt für die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen an, wann die von der Kreisverwaltung beauftragte ergänzende Mietwerterhebung der angemessenen Kosten der Unterkunft für die Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch II und SGB XII vorliegen wird.

Herr Radant teilt hierzu mit, dass die Indexfortschreibung von der Firma Analyse und Konzepte (A&K) durchgeführt wurde. Es steht nun eine Festlegung der nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts neu zu bildenden Vergleichsräume an, die mit den geplanten Teilräumen nach dem Wohnraumentwicklungsprozess abgestimmt werden soll. Nach Rücksprache mit Herrn Böttger haben die im Aufstellungsverfahren zum Wohnraumentwicklungskonzept durchgeführten Teilraum-Workshops keine gravierenden Veränderungen ergeben. Die Einteilung soll Grundlage für das schlüssige Konzept werden.

 

Die Firma Analyse und Konzepte  wird die neuen Richtwerte auf der Grundlage der Indexfortschreibung bezogen auf die neuen Vergleichsräume und unter Einbeziehung neuerer Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Gewichtung von Vermietertypen (große und kleine Vermieter) bis zum 03.03.2021 ermitteln.

 

Es ist eine Vorstellung/Beratung in der nächsten Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 01.04.2021 geplant.

 

Es gibt keine weiteren Nachfragen zu der Anfrage.