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ALLRIS - Auszug

29.06.2020 - 9.1 Gründung einer Klimaschutzagentur

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lüth kritisiert, dass in einer so wichtigen Angelegenheit eine Tischvorlage zur Entscheidungsfindung dienen muss.

Das Thema wird kontrovers diskutiert. Für Rückfragen steht der Steuerberater Herr Grummann von der CUROCON GmbH zur Verfügung.

Herr Dr. Dolgner erbittet schriftlich zum Protokoll Antworten zu den Fragen, ob

a) die beihilferechtliche Regelung, dass Leistungen in Höhe von 80 Prozent für die Gesellschafter zu entrichten sind, unabhängig davon zu sehen sind, dass im Zweifel auf alle Leistungen Umsatzsteuer zu entrichten ist;

b) der Kreisanteil in Höhe von 275.000 Euro mit 19 bzw. 16 Prozent umsatzsteuerpflichtig ist, sobald damit eine Leistungserbringungserwartung verbunden ist, was hier doch wohl der Fall sei;

c) die Kreisverwaltung, zum Beispiel bei der Erstellung eines Projektes für den Kreis künftig dafür auch Umsatzsteuer entrichten müsste bei seiner Auffassung bei gleichem Aufwand mit 119.000 Euro veranschlagt werden; ob dieses richtig sei.

 

Herr Dr. Jentzsch beantragt, die Abstimmung zu vertragen. Der Antrag wird bei acht Stimmen dafür und neun Gegenstimmen abgelehnt.
 

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt, dem Kreistag zu empfehlen, den Gesellschaftsvertrag für eine Klimaschutzagentur in der mit dem Finanzamt abgestimmten Fassung vom 29.06.2020 vorbehaltlich der Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu beschließen und die Verwaltung zu ermächtigen, kleinere inhaltliche sowie redaktionelle Änderungen vorzunehmen.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

8

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen