04.06.2020 - 9 Verschiedenes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Unterausschuss Kindertagesbetreuung
- Datum:
- Do., 04.06.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Eine Förderung nach dem Kita-Reformgesetz erfolgt erst bei einer Betreuung ab 5 Stunden. Bei einer Nachmittagsbetreuung von 13.00- 17.00 Uhr ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Es ist das Ziel, keine Plätze anzubieten, die nicht förderfähig sind. Ein Ganztagsplatz kann von 2 Kindern belegt werden, die je den halben Beitrag zahlen. Die Thematik wird nochmals aufgegriffen.
Es besteht die Pflicht zur Registrierung in der Landesdatenbank.
Der Kreis will verhindern, dass die anerkannten Betriebskosten um 2% gekürzt werden müssen, wenn eine Einrichtung sich nicht angemeldet hat.
Es wird ein Infobrief an alle Träger herausgegeben.
Es besteht keine klare Regelung zum Verfahren bei der Wiedereinsetzung des Risikopersonals in Coronazeiten. Der AMD wird lediglich beratend tätig. Bei einem freiwilligen Wiedereinstieg besteht kein Versicherungsschutz. Die Ansteckungsgefahr zählt zum allgemeinen Lebensrisiko.
Grundsätzlich aber ist bei allen Mitarbeitenden die Bereitschaft zur Wiederaufnahme der Tätigkeit hoch.
Die angebotenen Gesichtsschutzschilde werden für die Arbeit mit Kleinkindern als nicht geeignet angesehen. .