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ALLRIS - Auszug

04.06.2020 - 5 Satzung zur Sozialstaffel ab 01.08.2020

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Mit der eigenen Satzung sollen einheitliche Regelungen im Kreis zur Umsetzung der Sozialstaffelfestlegungen nach den gesetzlichen Regelungen des Landes geschaffen werden.
Probleme bei der Bescheiderstellung werden gesehen, wenn Geschwister in unterschiedlichen Einrichtungen betreut werden. Hier wird auf die Mitwirkungspflicht der Eltern verwiesen.

Die Regelungen sollen für alle Angebote, die im Kita- Bedarfsplan hinterlegt sind, Anwendung finden. Zusätzlich die schulischen Angebote wie BGS und OGS aufzunehmen, wird nicht unterstützt.
 

 

 

 

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Beschluss:

Der Unterausschuss Kindertagesbetreuung und der Jugendhilfeausschuss empfehlen dem Kreistag, die Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Geschwisterermäßigung und sozialen Ermäßigung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen zu beschließen.

Die Regelungen finden nur auf Betreuungsangebote Anwendung, die im Kindertagesstättenbedarfsplan des Kreises aufgenommen sind.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage