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ALLRIS - Auszug

03.12.2020 - 11 Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen und Au...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll



Die Fachbereichsleitung Zentrale Dienste berichtet zum Sachstand der Einrichtung von Impfzentren.

Es wurden zwei Liegenschaften angemietet:

  • In Gettorf: Ein Containerpavillon an der Isarnwohld-Schule (ehemalige Flüchtlingsunterkunft) mit 600 qm und 600 qm überdachtem Innenhof.
  • In Büdelsdorf: Ein Bürotrakt auf dem ACO-Gelände mit 600 qm.

Beide Standorte sind ausreichend groß, um Abstände einhalten zu können und eine Einbahnstraßen-Regelung vorzubereiten. Die Impfzentren können barrierefrei eingerichtet werden. Es stehen viele Parkplätze und eine gute Anbindung an den ÖPNV zur Verfügung. Laut Vorgabe des Landes muss eine Impflinie pro 35.000 Einwohner und Einwohnerinnen geplant werden.

Der Kreis ist zuständig für

  • die Bereitstellung der Liegenschaften,
  • die Ausstattung der Liegenschaft (Möbel, Technik, Toilettenpapier etc.)
  • den Betrieb des Impfzentrums (Abläufe, Reinigung, Bewachung, personelle Organisation).

Der Zeitplan sieht vor, dass ab 15.12.2020 die Impfzentren in Betrieb genommen werden könnten. Der Standort in Gettorf ist fast fertig, dank der großen Unterstützung des Amtes Dänischer Wohld.

Der Impfstoff wird allerdings nicht zum 15.12.2020 zugelassen sein, so dass der Impfbeginn für Anfang Januar 2021 geplant wird.

Neben dem Impfstoff fehlt noch eine Anmeldesoftware, die durch das Land beschafft wird und Grundlage für die technische Ausstattung sein wird.

Das notwendige Personal wird in Verbindung mit dem Land und der Kassenärztlichen Vereinigung bereitgestellt. Für das administrative Personal wurde bei der Bundeswehr ein Amtshilfeantragt gestellt. Die Medizinischen-Fachangestellten werden durch das DRK und die Johanniter zur Verfügung gestellt.

Pro Impflinie und Schicht werden 4 Personen benötigt, das bedeutet 32 Personen pro Tag je Zentrum. Die gemeinsame Koordination und Leitung der Impfzentren muss durch den Kreis gestellt werden, das wird Herr Hänsel übernehmen.

Die Impfstrategie wurde durch das Land wie folgt festgelegt:

  1. Ärzte und medizinisches Personal, Pflegekräfte, Personal der Impfzentren
  2. Vulnerable Gruppen: Ältere, Risikogruppen
  3. Systemrelevantes Personal: Feuerwehr, Rettungsdienst, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Gesundheitsdienstes
  4. Restliche Bevölkerung

Die Kosten für die Impfzentren übernehmen hälftig das Land und hälftig der Bund.

Es wurden noch keine Mittel bereitgestellt, da noch einige Unklarheiten bzw. unterschiedliche Auffassungen zur Notwendigkeit oder Wirtschaftlichkeit bestehen.

Der Kreis möchte entgegen der Einschätzung durch das Land für behindertengerechte bzw. barrierefreie Toiletten sorgen. Um die Sicherheit der Impfzentren zu gewährleisten soll auch eine 24/7-Bewachung geplant werden.

Herr Dr. Schwemer fragt die Mitglieder des Ausschusses, ob zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit den Impfzentren vom Hauptausschuss mitgetragen werden.

Alle Fraktionsvorsitzenden (mit Ausnahme der AfD) sagen eine entsprechende Unterstützung zu.

 

Herr Prof. Dr. Ott wird als neuer Leiter des Lagezentrums Corona begrüßt. Er gibt einen kurzen Überblick zu den aktuellen Zahlen im Zusammenhang mit dem Covid-19-Geschehen.

Die Zahlen zu den Neuinfektionen im Kreis sind wieder ansteigend. Die Infektionen werden überwiegend im privaten Bereich übertragen. In der Landesunterkunft für Flüchtlinge in Rendsburg hat ein größerer Ausbruch stattgefunden.

Die Zahlen im Einzelnen (Stand: 03.12.2020, 16.00 Uhr):

  • Neuinfektionen am 03.12.2020     23
  • Gesamtzahl der Infizierten im Kreis   996
  • Tagesaktuelle Anzahl der Infizierten   111
  • Davon in klinischer Behandlung      5
  • Gesamtzahl der Genesenen    868
  • Gesamtzahl der Verstorbenen     17
  • Gesamtanzahl der Absonderungen  5678
  • 7-Tages-Inzidenz/100.000 Einwohner    32,8
  • Gesamtzahl der Abstriche    3766

Die Lage im Gesundheitsamt ist zur Zeit gut. Derzeit sind 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedenen Bereichen (Kontaktpersonenermittlung, Gesundheitsabfrage, Dokumentation, Testcenter und mobile Test-Teams) tätig. Die Bundeswehr hat ihre Unterstützung bis 14.01.2020 verlängert. Einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Haus gehen wieder ihrer normalen Tätigkeit nach. Die Kontaktermittlung kann zur Zeit vollumfänglich erfolgen.

Auch die Lage bei den Intensivkapazitäten ist entspannt. Es stehen insgesamt 44 Betten (24 in Rendsburg, 8 in Eckernförde und 12 Reservebetten) zur Verfügung. Auch das Pflegepersonal ist ausreichend vorhanden. Derzeit sind 10 Betten belegt.

In 39 von 51 Pflegeheimen werden zur Testungen durchgeführt oder es liegen Testkonzepte vor. In besonderen Einrichtungen (z.B. für Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen) liegen 19 von 41 Testkonzepte vor. 20 Hilfskräfte der Johanniter unterstützen die Einrichtungen in sogenannten mobilen Teams.

In der Landesunterkunft für Flüchtlinge sind aktuell 24 Infizierte bekannt. Da die Isolation der Kontaktpersonen nicht mehr möglich ist, wurde am 28.11.2020 (gültig bis 12.12.2020) eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Es finden regelmäßige Testungen vor Ort durch die Notarztbörse Rendsburg statt. Da es zu großen Unruhen bei den Bewohnern vor Ort und Protesten gegen die Unterbringungsbedingungen gekommen ist, hat am 02.12.2020 eine Belehrung vor Ort durch Frau Stieper (Leitung des Gesundheitsamtes stattgefunden. Die Situation hat sich wieder beruhigt.

 

Der Leiter des Bürgerservice berichtet, dass 3 Kräfte aus der Kreisverwaltung als Leitung des Bürgerservice eingesetzt sind. Zusätzlich sind 5 Personen für die Dokumentation, 7 Kräfte für Telefonkontakte und 2 Kräfte für die Aussteigekarte (bis 31.12.2020) eingeplant.

Im Juni sind maximal 70 Anrufe täglich, insgesamt 1200 Anrufe eingegangen. Im November hat sich das gesteigert auf maximal 150 Anrufe täglich und insgesamt 2700 Anrufe.

Konkret waren es am 01.12.2020 135 Anrufe und 80 Mails und am

02.12.2020 190 Anrufe und 220 Mails.

 

Herr Dr. Schwemer spricht das Zusammenspiel zwischen Kreistag und Verwaltung im Zusammenhang mit der Pandemie an. Er nimmt die Debatte auf politischer Ebene zu den durchgeführten Maßnahmen wahr und kann verstehen, dass die Legislative mehr eingebunden werden möchte. Die Rechtsverordnungen vom Land werden auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlassen. Auf Kreisebene sind die Aufgaben des Landrates nach § 51 Kreisordnung festgeschrieben. Der Landrat führt Aufgaben durch, die dem Kreis zur Erfüllung nach Weisung übertragen wurden. Verantwortlich ist hier als Aufsichtsbehörde das Landesgesundheitsamt. Soweit der Landrat bei der Durchführung dieser Aufgaben nach Ermessen handeln kann, kann er sich von den Ausschüssen des Kreistages beraten lassen, was Herr Dr. Schwemer auch gerne in Anspruch nimmt. Aber es gibt keine Organzuständigkeit von Ausschüssen oder dem Kreistag. Sollten trotzdem Beschlüsse erlassen werden, sind diese rechtswidrig und der Landrat ist gezwungen, offiziell zu widersprechen.

 

Die Leiterin der Stabsstelle Finanzen berichtet kurz zu den überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen der Corona-Pandemie, siehe Anlage zum Protokoll.

 

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Beschluss:


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, den überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Zuge der Corona-Pandemie im Rahmen des Haushalts 2020 zu zustimmen.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

 

Enthaltungen: