14.11.2019 - 4 Beschlussfassung über den Jahresabschluss des K...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Unterausschuss Rechnungsprüfung
- Datum:
- Do., 14.11.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 1.4 Finanzen
- Bearbeiter/in:
- Mira Brück
Wortprotokoll
Der Vorsitzende verwies auf die übersandten Unterlagen (Schlussbericht, Lagebericht und Anlagen) sowie auf die Beschlussvorlage.
Herr Lüth stellte fest, dass ein Jahresüberschuss in Höhe von 19.972.549,43 € zu verzeichnen sei. Herr Ludwig erläuterte, dass dieser Jahresüberschuss zum Teil der Ergebnisrücklage und zum Teil der Allgemeinen Rücklage zuzuführen sei. Die Ergebnisrücklage soll mindestens 10 % und darf höchstens 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen.
Herr Lüth wollte wissen, warum bei der Zuführung zu Rückstellungen Personal der Wert der Buchung (6.170.155,64 €) so stark von dem Planwert (1.142.200,00 €) abweichen würde. Dazu führte Frau Groeper aus, dass es sich hierbei um nicht zahlungswirksame Buchungen für Pensions- und Beihilferückstellungen handeln würde. Ursächlich für die große Planabweichung seien Neueinstellungen von Beamtinnen und Beamten sowie Verbeamtungen von bereits Beschäftigten. Wenn ein/e Beamter/in mit längerer Berufserfahrung eingestellt wird, ist ein hoher Betrag bei den Pensionsrückstellungen zu berücksichtigen.
Herr Tank wies darauf hin, dass bereits bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 seitens des Prüfungsamtes angemerkt wurde, dass bei einigen Anlagen die Grunddaten nicht ausreichend angegeben worden seien, was die genaue Identifikation erschwere. Frau Groeper wies darauf hin, dass das ein Problem des verwendeten Finanzverfahrens wäre. Momentan sei keine genauere Darstellung möglich.
Anmerkung zu Nr. 8.1.2 Buchstabe d des Schlussberichtes zum Jahresabschluss 2018 (S.23):
Bilanziert werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Vermögensgegenstände, die den Wert von 150 € ohne Umsatzsteuer überschreiten. Das Wort „nicht“ ist aus dem Schlussbericht zu streichen.
Der Ausschuss wies darauf hin, dass der Kreis jährlich Zuweisungen für die Unterhaltung und Instandsetzung sowie den Um- und Ausbau von Gemeindeverbindungswegen erhalte.. Dafür hätte kein Sonderposten gebildet werden dürfen, da die Zuweisung nach Auskunft des Fachdienstes Gebäudemanagement in der Regel für Bauunterhaltung verwendet werden würde. Sonderposten sind nur für Investitionen und nicht für die Unterhaltung von Gemeindestraßen zu bilden.
Herr Lüth verwies auf die Haushaltsüberschreitungen (über- und außerplanmäßige Aufwendungen) in Höhe von 5.077.372,33 €, die noch vom Kreistag zu genehmigen seien. Die Gesamthöhe und einzelne Positionen wurden im Ausschuss erörtert. Fragen wurden seitens der Verwaltung beantwortet.
Die Verantwortung für die Budgetüberschreitungen läge bei den Fachbereichs- und Fachdienstleitungen. Der Ausschuss regt eine andere Darstellung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in der Anlage 1 zum Lagebericht an.
Herr Tank wies darauf hin, dass die Überschreitungen aus den Berichten, die dem Hauptausschuss im Rahmen des Finanzcontrollings vorgelegt werden, so nicht erkennbar seien. Dazu führte Frau Groeper aus, dass die Berichte, die für den Hauptausschuss vorgelegt werden, bisher manuell erstellt werden müssten. Bisher gäbe es bei der Kreisverwaltung noch keine entsprechende Controlling-Software. Diese sei beschafft und solle ab 2020 eingesetzt werden.
Der Ausschuss wies darauf hin, dass die Anlage 2.1.3 zum Lagebericht (Übersicht über die Sondervermögen, Zweckverbände und Gesellschaften) bezüglich des Stammkapitals der Imland gGmbH (+ 5 Millionen €) auf den Stand 31.12.2018 zu bringen sei.
Der Unterausschuss Rechnungsprüfung empfiehlt, dass die Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes umzusetzen seien.
Beschluss:
Der Unterausschuss Rechnungsprüfung schlägt dem Hauptausschuss einstimmig vor, dem Kreistag zu empfehlen:
a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 95 n GO i.V.m. § 57 KrO zu beschließen,
b) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 5.077.372,33 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und 12.579.106,13 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,
c) den Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 19.972.549,43 € der Ergebnisrücklage und der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Dabei entfallen 8.320.944,72 € auf den Zuführungsbetrag zur Allgemeinen Rücklage. Der Differenzbetrag in Höhe von 11.651.604,71 € wird der Ergebnisrücklage zugeführt.
Anlagen zur Vorlage
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