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ALLRIS - Auszug

09.09.2020 - 9 Förderung von Familienzentren - Verteilung der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Mönke erläuterte die Vorlage und machte deutlich, dass das aufwendige neue Verfahren zum Erhalt der Landesmittel und die späte Zuweisung Ende August für alle Träger und auch für die Verwaltung sehr unbefriedigend sei. Vor allem für die Träger sei dadurch kaum Planungssicherheit vorhanden.

Um dies in Zukunft lösungsorientiert zu verbessern, ist das Antragsverfahren mit dem Land zusammen neu gestaltet und auch für den Kreis intern so vereinbart, dass die Anträge bereits im Vorjahr bis 31.10. gestellt sein müssen. Der Kreis berät umfangreich zu den Anforderungen der Antragstellung.

Außerdem hat die Verwaltung geprüft, dass haushaltsrechtlich eine Abschlagszahlung vorbehaltlich der Zuweisung der Landesmittel möglich wäre, wenn sich das Verfahren und die Zuweisung der Landesmittel erneut verzögern sollte.

Der Jugendhilfeausschuss erörterte die Verteilungsmöglichkeiten nach den 3 vorgeschlagenen Modellen ausführlich.

Es wurde darauf hingewiesen, dass 2021 bis zu 18 Familienzentren das Recht auf Antragstellung auf Landesmittel in Anspruch nehmen könnten. Rechtlich kann die Landesförderung unabhängig von einer noch bestehenden Förderung durch den Kreis von allen Trägern von Familienzentren beantragt werden. Ein Sockelbetrag zur Deckung der Kosten für die notwendige 0,5 Personalstelle zur Koordination sollte bestmöglich für jedes Familienzentrum zur Verfügung stehen.

Die späte Auszahlung der Mittel führt die Träger an ihre Leistungsgrenzen, da sie für alle entstehenden Kosten in Vorleistung gehen.

Der höhere Verwaltungsaufwand des Kreises zur Steuerung der Prozesse konnte im Rahmen des Personalbudgets durch Erhöhung der Stundenzahl der Kita-Fachberaterin aufgefangen werden.
Aus den Verwendungsnachweisen und Sachberichten könnte öffentlichkeitswirksam ein

Jahresbericht zusammengestellt werden. Ziel der Richtlinie ist es, dass ein kommunales Gesamtkonzept entsteht.

Nichtverwendete Mittel müssen an das Land rückerstattet werden. Deshalb ergeht der Appell an alle Träger, nur Mittel zu beantragen, die auch verwendet werden können.
 

 

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Beschluss:

Die Abstimmung zu der Vorlage wird erweitert und erfolgt in 3 Schritten:

 

Abstimmung zum Modell durch Handzeichen:
 

Variante 1: 4 Stimmen

Variante 2: 9 Stimmen

Variante 3: 0 Stimmen


 

 

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Beschluss 1:

 

Der Jugendhilfeausschuss entscheidet sich für die Modellvariante 2 zur Verteilung der Landesmittel für Familienzentren. Die Förderung erfolgt nach Einteilung in 3 Belastungsstufen in Bezug auf den jeweiligen Sozialraum.

 

Abstimmung zur Dauer der Anwendung des gewählten Verteilungsmodells

 

Beschluss 2:

Der Jugendhilfeausschluss beschließt, die Landesmittel für Familienzentren für die Haushaltsjahre 2020 bis 2023 nach der gewählten Modellvariante zu vergeben.

 

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  1

Enthaltungen:

  0

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorhaben der Verwaltung einvernehmlich zu – vorbehaltlich der Zuweisung der Landesmittel – jeweils im ersten Halbjahr eine Abschlagszahlung an die Träger zu leisten, sofern die Landesmittel erneut verzögert ausgezahlt werden.



 

 

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Anlagen zur Vorlage