09.09.2020 - 7.1 Bericht der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 09.09.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Voerste berichtete, dass die erste Sitzung der Steuerungsgruppe Evaluation Schulsozialarbeit am 02.09.20 stattgefunden hat. Es wurden der Zeitplan für die Umsetzung des Projekts „Evaluation Schulsozialarbeit im Kreis Rendsburg –Eckernförde“ vorgestellt und Indikatoren für die Befragung der Schulsozialarbeitenden festgelegt. Die Fragestellungen werden auch an die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte gerichtet werden. Die nächste Sitzung findet im November statt. Über die Ergebnisse wird im Ausschuss weiter berichtet.
Im Jugend- und Sozialdienst nahm die 4. Fachgruppe „Kieler Umland“ die Tätigkeit ab September übergangsweise in der Emil- Nolde- Schule in Büdelsdorf auf. Es laufen noch Baumaßnahmen, wodurch es zu Einschränkungen der Erreichbarkeit kommen kann.
Frau Mönke teilte mit, dass bei der Investitionskostenförderung im Bereich KiTa durch das Land neben den bereits angekündigten 3,75 Mio. € im Rahmen des Sozialpaketes dem Kreis Rendsburg- Eckernförde weitere 3,0 Mio. € zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Richtlinie befindet sich in der Anhörung. Diesem Verfügungsrahmen von insgesamt 6,75 Mio. € steht aber ein wartendes Antragsvolumen von 11,8 Mio. € gegenüber. Dennoch zeige das Windhundverfahren Wirkung und alle Träger und Kommunen werden dahingehend beraten, bei konkreten Planungsentwürfen einen Antrag beim Kreis zu stellen.
Frau Mönke erläuterte den Ausschussmitgliedern die Hintergründe eines Einzelfalles bei der Vergabe der Fördermittel in Bünsdorf. Der Antrag der Gemeinde über das Amt ist formgerecht gestellt worden und hat gute Chancen, aus den nun bereit gestellten Mitteln eine Zuweisung zu erhalten. Es hat sich vor Ort jedoch eine Bewegung gegen den Neubau einer Kita auf dem bei der Beantragung der Mittel ausgewiesenen Grundstück (auf der Seewiese in Bünsdorf) gebildet. Die Antragstellung im Windhundverfahren lässt es nicht zu, dass nachträglich maßgebliche Änderungen am Antrag vorgenommen werden. Ein Grundstückswechsel wäre eine maßgebliche Änderung, die eine Neuplanung der Maßnahme begründet. Sofern die Maßnahme nicht in der beantragten Form durchgeführt wird und der Kita-Bau auf einem anderen Grundstück erfolgt, ist der Platz im Windhundverfahren verloren und ein neuer Antrag wäre zu stellen. Dies ist Beschlusslage und langjährige Verwaltungspraxis im Kreis. Dem Amt und der Gemeinde ist dieses Prinzip bekannt. Die Gegner der bisherigen Planungen haben beim Kreis eine Ermessensentscheidung angefragt. Dies ist unmöglich und die Regelungen zum Windhundverfahren und der Vergabe der Fördermittel wurden in schriftlichen Stellungnahmen und durch Teilnahme bei einer Gemeindeausschusssitzung auch der Öffentlichkeit noch einmal dargelegt. Das Windhundverfahren wird nach Beschlusslage des Ausschusses weiterhin transparent und gerecht allen Antragstellern gegenüber fortgesetzt.