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ALLRIS - Auszug

27.01.2020 - 12.1 Anfrage der FDP-Fraktion zur Einführung einer ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Der Fachdienstleiter des Fachdienstes Schul- und Kulturwesen erläutert, dass sich gemäß § 82 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz, Schülervertretungen der weiterführenden allgemein bildenen Schulen und der Förderzentren zu einer jeweils auf die Schulart bezogenen Kreisschülervertretung bilden können.

 

Er teilt weiter mit, dass zur Sicherstellung der Finanzierung des Kreisschülerparlaments zum einem die zu erwartenden Kosten zu ermitteln seien und und zum anderen, ob seitens der Schülerinnen und Schüler überhaupt Interesse bekundet wird, eine Kreisschülervertretung zu bilden. Daher hat Herr Schulrat Berg ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet. Zwecks Finanzierung wären im Falle einer Gründung einer Kreisschülervertretung aufgrund der Anzahl der teilnehmenden Schulen, Budgetmittel in Höhe von ca. 2.000 € bereitzustellen. 

 

Die Fraktionen begrüßen einerseits das Anliegen der Anfrage zur möglichen Einführung einer Kreisschülervertretung, u.a. auch um Schülerinnen und Schüler eine Basis zu schaffen, an politischen Prozessen mitzuwirken. Andererseits stellt sich aber auch die Frage, was eine Kreisschülervertretung bewirken kann. Insofern sei das Ergebnis der Interessenbekundung vorerst abzuwarten.