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ALLRIS - Auszug

20.02.2020 - 8 Radwege

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Punkte unter 8 werden zusammen beraten.

 

Herr Kreutzfeld vom LBV stellt die Sanierung der Radwege im Kreisgebiet vor.

Es wird nachgefragt, warum z.B. der Radweg an der K 54, sowie K 55 bereits wieder Schlaglöcher/ Risse aufweist, obwohl diese erst im letzten Jahr saniert wurden. Insbesondere wird die Frage gestellt, inwieweit die zuständigen Baufirmen zum Schadenersatz verpflichtet sind, wenn nach so kurzer Zeit die Radwege wieder schadhaft sind.

Hierzu führt Herr Kreutzfeld aus, dass teilweise nur eine Sanierung der Deckschicht vereinbart wurde.

Herr Dr. Kruse weist darauf hin, dass sich die Gewährleistungsrechte ( Nachbesserung oder Minderung ) an der ursprünglichen Ausschreibung orientieren.

 

Teilweise werden nur die oberen Bereiche der einzelnen Radwege ausgetauscht/ saniert/ überbaut. Dadurch stoßen die im Erdreich befindliche Baumwurzeln oä. nach kurzer Zeit wieder durch, bzw. verursachen erneut Dellen in der Fahrbahndecke. Dies stelle keine Baumängel dar, so dass keine Gewährleistung bestehe. Es sei finanziell nicht möglich, alle Radwege so zu sanieren, bzw. alle Baumwurzeln oä. aus dem Erdreich unter den Radwegen zu entnehmen, bzw. Wurzelbrücken zu bauen. Die Entfernung der Wurzeln würde auch die Standsicherheit der Bäume gefährden.