Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

20.02.2020 - 8.2 Sachstand Radverkehrskonzept des Kreises

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ein neues Radwegeverkehrskonzept ist in Bearbeitung. Die Ausschreibung wird vorbereitet.

Für die Gemeinde Güby werden hier zwei unterschiedliche Zahlen genannt. Die korrekten Zahlen werden dem Protokoll beigefügt.

 

Nachtrag der Verwaltung:

 

Bei den aufgeführten Kosten der Anlage 2 handelt es sich um Kosten die Anfang 2018 ermittelt wurden. Als Grundlage wurde hier eine prozentuale GVFG-Förderung von 65% zugrunde gelegt. Die Gesamtkosten wurden pauschal für alle Radwege mit 350.000€ / km geschätzt. Aus dieser Gesamtsumme wurden die geschätzten Kosten des Kreises ermittelt, welche in dieser Anlage aufgeführt sind.

 

Mittlerweile haben 6 Gemeinden einen GVFG-Antrag gestellt. Die Kostenschätzungen welche für die jeweiligen GVFG-Anträge aufgestellt wurden, wurden von den jeweiligen Fachplanern der einzelnen Radwege ermittelt. Hier gibt es Abweichungen zu der Kostenschätzung aus 2018, da die örtlichen Gegebenheiten in die Kostenschätzung mit eingeflossen sind. Die geschätzten Gesamtkosten liegen über den in 2018 angenommenen Kosten. Hinzu kommt, dass die Förderquote gemäß GVFG bei 70% liegt und die Aufteilung der Kosten in Baukosten, Planungskosten und Grunderwerbskosten von der ursprünglichen Annahme aus 2018 teilweise stark abweichen.

 

Somit ist klarzustellen, dass die Kosten welche in der Anlage 1 aufgeführt sind, dem aktuellen Kenntnisstand entsprechen. Die Tabelle wurde am 29.01.2020 auf den neuesten Stand gebracht. Bei den Maßnahmen, wo eine GVFG-Förderung bereits anerkannt wurde, sind die Kostenschätzungen aus dem GVFG-Antrag hinterlegt worden. Bei den Maßnahmen wo noch kein GVFG-Antrag gestellt wurde, wurde die Kostenschätzung dahingehend angepasst, das nicht mehr mit einer Annahme von einer 65-prozentigen GVFG-Förderung gerechnet wurde, sondern mit einer 60-prozentigen GVFG-Förderung. Für die Maßnahmen K20 und K69 wurden bereits GVFG-Anträge gestellt, allerdings müssen diese noch einmal überarbeitet werden. Hier sind die Kosten aus dem gestellten GVFG-Antrag zu Grunde gelegt worden mit einer angenommenen GVFG-Förderquote von 60%.

 

Für die K55 (Gemeinde Hütten und Hummelfeld) ergibt sich somit:

Die geschätzten Kosten aus 2018 für den Kreis lagen bei rd. 406.980€.

Die aktuelle Kostenschätzung gemäß anerkanntem GVFG-Antrag ergeben für den Kreis geschätzte Kosten von rd. 529.988€ (197.764€ + 332.224€).

 

Für die K54 (Gemeinde Güby) ergibt sich somit:

Die geschätzten Kosten aus 2018 für den Kreis lagen bei rd. 311.220€.

Die aktuelle Kostenschätzung gemäß anerkanntem GVFG-Antrag ergeben für den Kreis geschätzte Kosten von rd. 539.910€.
 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage