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ALLRIS - Auszug

01.10.2020 - 6.1 Zuwanderung: Neufassung des monatlichen Zuwande...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Naji erläutert die Vorlage und beantwortet Fragen.

 

Frau Mues fragt nach, woran es liegt, dass relativ wenige Asylverfahren vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschieden werden, im Vergleich zur Anzahl derjenigen Personen, welche sich im Asylverfahren befinden. Im Monat Juli 2020 beispielweise befanden sich 725 Personen im Kreisgebiet im Asylverfahren. Das BAMF hat im Juli 2020 jedoch lediglich 43 Verfahren entschieden. Frau Mues möchte wissen, ob dies ein flächendeckendes Problem über das Kreisgebiet hinaus darstellt.

 

Im Nachgang kann Herr Naji, nach Rücksprache mit Frau Buchholtz, Fachgruppenleiterin der Fachgruppe Aufenthalt, die Frage wie folgt beantworten:

 

Die hohe Diskrepanz zwischen den im Asylverfahren befindlichen Personen und den monatlich getroffenen Entscheidungen lässt sich durch laufende Klageverfahren erklären. Momentan sind im Kreis Rendsburg-Eckernförde 542 Klageverfahren gegen Entscheidungen des BAMF anhängig. Die klagenden Personen tauchen in der Statistik als im Asylverfahren befindlich auf, obwohl über ihren Asylantrag seitens des BAMF bereits entschieden wurde. Sollte eine Person gegen den Bescheid des BAMF klagen, so ist das Asylverfahren erst abgeschlossen, wenn ein Gericht über diese Klage entschieden hat. Der Fachdienst Zuwanderung wartet in diesen Fällen entsprechend auf eine Entscheidung seitens der Gerichte.

 

Die hohe Diskrepanz zwischen den im Asylverfahren befindlichen Personen und den monatlich getroffenen Entscheidungen lässt sich also nicht auf eine niedrige Entscheidungsquote beim BAMF zurückführen.

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage