01.10.2020 - 8.2 Bericht zur Grippe- und Masernschutzimfpung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Gremium:
- Sozial- und Gesundheitsausschuss
- Datum:
- Do., 01.10.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:09
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Grippeschutzimpfung
Frau Stieper teilt mit, dass die Grippesaison 2020/21 begonnen hat. Laut dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gibt es mit Stand vom 25.9.2020 18.1 Millionen freigegebene Impfdosen.
Wer sollte sich impfen lassen?
- alle Personen ab 60 Jahren
- Schwangere ab dem 2. Trimester
- Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens
- Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
- Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal)
- Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
Die Gruppen, die ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf haben, sind bei Influenza und COVID-19 sehr ähnlich: insbesondere ältere Menschen ab 60 Jahren/hochaltrige Menschen und Menschen mit Grunderkrankungen. Diesen Menschen wird auch eine Influenza-Impfung empfohlen, die Impfquoten sind jedoch seit Jahren zu niedrig.
Gerade im Rahmen der COVID-19-Pandemie ist eine hohe Influenza-Impfquote bei Risikogruppen essentiell, um in der Grippewelle schwere Influenza-Verläufe zu verhindern und Engpässe in Krankenhäusern (u.a. bei Intensivbetten, Beatmungsplätzen) zu vermeiden.
Die jährliche Influenzawelle hat in Deutschland in den vergangenen Jahren meist nach der Jahreswende begonnen. Nach der Impfung dauert es 10 bis 14 Tage, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist. Um rechtzeitig geschützt zu sein, wird deshalb empfohlen, sich im Oktober oder November impfen zu lassen. Sollte die Impfung in diesen Monaten versäumt werden, kann es auch im Dezember und selbst zu Beginn oder im Verlauf der Grippewelle noch sinnvoll sein, die Impfung nachzuholen. Schließlich ist nie genau vorherzusagen, wie lange eine Influenzawelle andauern wird.
Insgesamt sind die Impfquoten in den empfohlenen Zielgruppen in Deutschland zu niedrig. Dies gilt besonders für medizinisches Personal und Schwangere. Auch die Zielvorgaben der Europäischen Union, wonach eine Impfquote von 75% bei älteren Menschen vorgesehen ist, werden in Deutschland nicht annähernd erreicht.
Masernschutzimpfung
Frau Stieper teilt mit, dass seit dem 1.3.2020 das Masernschutzgesetz gilt. Alle nach dem 31.12.1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Masernschutz nachweisen. Dies gilt auch für Personen, die bereits vier Wochen in einem Kinderheim betreut werden oder in einer Unterkunft für Geflüchtete untergebracht sind.
Personen, die in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen oder in Gemeinschaftseinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften tätig sind, sind ebenfalls verpflichtet, einen Masernschutz nachzuweisen. Für Kinder, die bereits vor dem 1.3.2020 einen Kindergarten oder eine Schule besuchen, sowie für Beschäftigte in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen gilt eine Nachweisfrist bis 31.7.2021.
In Deutschland wurden im Jahr 2019 insgesamt 514 Masernfälle gemeldet, darunter ein Todesfall.
Im Kreis Rendsburg-Eckernförde gab es im letzten Jahr einen Masernfall.
Die Durchimpfungsrate der Schulkinder liegt bei 94 %.
Nach Verabschiedung des Gesetzes erreichten das Gesundheitsamt bis zum Schuljahresbeginn ca. 60 Meldungen aus Schulen, dass bei neu angemeldeten Kindern der komplette Impfschutz fehlt. Das Gesundheitsamt konnte nach Beratungsgesprächen 90 % der Impfnachweise komplementieren, 10 % erwiesen sich bisher als beratungsresistent. Als nächster Schritt kann ein Bußgeld verhängt werden.
Auf Nachfrage teilt Frau Stieper mit, dass das Bußgeld 250,-- Euro beträgt.