04.06.2020 - 2.1 Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Niederschr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Gremium:
- Sozial- und Gesundheitsausschuss
- Datum:
- Do., 04.06.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag öffentlich
- Federführend:
- FB 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Bearbeiter/in:
- Katrin Schliszio
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
Die Vorsitzende weist auf den § 28 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Kreistag bzw. § 36 Absatz 1 Satz 2 der Kreisordnung Schleswig-Holstein hin, der einen bestimmten Mindestinhalt der Sitzungsniederschrift vorsieht. Hierzu gehören die Zeit und der Ort der Sitzung, die Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Tagesordnung, der Wortlaut der Anträge und Beschlüsse und das Ergebnis der Abstimmungen. Die beantragte Aufnahme der Äußerungen fällt nicht unter den Mindestinhalt der Sitzungsniederschrift, dennoch ist der Ausschuss frei, durch mehrheitliche Entscheidungen bestimmte Äußerungen in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen.
Frau Ploog stellt den Protokollergänzungsantrag zu TOP 2.1 vor und erläutert, dass es ihr auch für die Zukunft darum geht, eine rechtliche Einschätzung von der Verwaltung zu erhalten, wie mit den Mitteln aus dem Ausschussbudget umgegangen werden kann. Sie fragt an, ob es rechtlich zulässig ist, dass die Kreispräsidentin Mittel aus dem Ausschussbudget erhält, die Anträge prüft und anschließend die Verteilung der Mittel durchführt.
Das Anliegen wird im Ausschuss diskutiert. Herr Dr. Fahlbusch sichert Frau Ploog zu, dass die Anfrage von der Verwaltung geprüft wird und eine rechtliche Einschätzung für alle Ausschüsse gegeben wird.
Frau Ploog nimmt daraufhin den Protokollergänzungsantrag für die Niederschrift der vergangenen Sitzung zurück.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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159 kB
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