27.02.2019 - 5 Deckenerneuerung - Sonderprogramm KreisstraßenS...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Umwelt- und Bauausschuss
- Datum:
- Mi., 27.02.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 5 Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
- Bearbeiter/in:
- Kim Uwe Hoffelner
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hetzel (Fachbereichsleitung Regionalentwicklung, Bauen und Schule) berichtet zur Vorlage und betont die Fortsetzung der Maßnahmen mit dem LBV und den schnelleren Fortschritt in der Deckenerneuerung als 2014 planerisch vorgesehen war. Er erwähnt auch, dass nach kreisinterner Prüfung eine Beteiligung des Hauptausschusses formal nicht erforderlich ist.
Herr Kreutzfeldt vom LBV beschreibt das Antragsverfahren der GVFG-Mittel. Eine Beauftragung der Firmen zum Jahresende für das Folgejahr ist damit leider nicht möglich.
Seit Februar 2019 gilt ein neues Fördergesetz.
Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass es sinnvoll wäre, einen Teil der K26 bei der Deckenerneuerung der K81 durchzuführen. Herr Kreutzfeldt wird eine Durchführungsmöglichkeit prüfen.
Nachträgliche Erklärung zu Protokoll:
Die Umsetzung der K26 im genannten Abschnitt in 2019 gemeinsam mit der Maßnahme K81 hätte zur Folge, dass diese Maßnahme ohne Fördermittel des Landes alleine durch Kreismittel durchgeführt werden müsse. Gleichzeitig sind nach Rückmeldung des LBV die Beschädigungen der Straße nicht so gravierend, dass akuter Handlungsbedarf besteht. Insoweit kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass eine kombinierte Durchführung nicht vorgesehen wird.
Die K83/59 befinden sich derzeit im Ausschreibungsverfahren, sodass sich der Baustart verzögern wird. Die Gemeinde Rieseby soll vom LBV darüber in Kenntnis gesetzt werden.
Herr Kreuzfeldt erläutert die Kostenschätzungen bei einer geplanten Deckenerneuerung. Die Ergebnisse der Ausschreibungen können zu hohen Diskrepanzen, also Kostensteigerungen führen. Eine Rücknahme der Ausschreibung ist dabei nur bei erheblichen Überschreitungen und mit finanziellem Ausgleich an die Bewerber möglich.
Ergänzend wird auf die beigefügte Power-Point-Präsentation verwiesen.
Nachträgliche Erklärung zu Protokoll von Herrn Kreutzfeldt:
Zum Ausführungszeitraumes der Deckenerhaltungsmaßnahme auf der K 83 Kosel – Rieseby ist es vorgesehen, wie in dem Zeitplan angezeigt, die Maßnahme in dem Zeitraum vom 8.04. bis 31. 05.2019 durchzuführen. Dafür wurden am 27.02.19 die Anliegerinformationen durch meine Kollegen in Kosel und Rieseby verteilt. Das entspricht dem vorliegenden Bauzeitenplan.
Die K 90 Levensau bis Eckholt ist in dem Bauzeitenplan für den Zeitraum April bis September terminiert, das bedeutet, dass die Maßnahme in dem Zeitraum umgesetzt werden soll, aber eine genaue Bauzeit noch nicht verplant ist. Voraussichtlich soll dies in der zweiten Jahreshälfte geschehen.
Anlagen zur Vorlage
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