25.04.2019 - 15.2 Beschäftigung einer Sicherheitskraft beim Kreis...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 25.04.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 1 Zentrale Dienste
- Bearbeiter/in:
- Nina Fiedler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Es erfolgt eine ausführliche Diskussion. Herr Albrecht, Frau Mues und Herr Eggert halten die Beschäftigung einer einzigen Sicherheitskraft beim Kreis für nicht praktikabel. Dieses Aufgabenfeld gehöre nicht zu den Kernkompetenzen einer Verwaltung. Zu bedenken ist auch der notwendige Schulungsbedarf und die Sicherstellung im Vertretungsfall.
Dr. Dolgner, Frau v.Milczweski, Herr Reimers, Frau Ploog, Herr Rösener und Herr Rohwer sprechen sich für die direkte Beschäftigung beim Kreis aus. Dem Sicherheitsbedürfnis der Mitarbeiter kann am besten über eine kontinuierlich anwesende Person entsprochen werden. Weiterhin ist der Kreis gehalten, prekäre Arbeitsverhältnisse zu vermeiden, was sich am sichersten über eine Eigenanstellung des Personals realisieren lässt.
Herr Dr. Schwemer und Herr Krieger bekräftigen die Notwendigkeit einer anwesenden Sicherheitsperson. Es muss eine dauerhafte Lösung gefunden werden, da es auch weiterhin voraussichtlich zu Vorfällen im Kreishaus kommen könnte, die das Eingreifen des Sicherheitsdienstes notwendig machen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss stimmt der Beschäftigung einer Sicherheitskraft zu. Der Hauptausschuss spricht sich dafür aus, im Rahmen der zukünftigen Haushaltberatungen, die im Teilplan Innere Dienstleistungen veranschlagten Sachaufwendungen in Höhe von EUR 35.000 auf EUR 5.000 zu reduziert und das Personalkostenbudget um EUR 44.000 zu erhöhen.