25.04.2019 - 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 25.04.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Vorsitzende liegt eine schriftliche Einwendung von Frau Dr. von Milczweski vom 23.04.2019 zu TOP 22 vor.
Statt:
„Frau von Milczewski erläutert die Beschlussvorlage. Sie weist darauf hin, dass der Förderantrag nicht durch eine überplanmäßige Aufwendung finanziert werden kann, da die Voraussetzungen nicht vorliegen."
soll im Protokoll folgende Formulierung enthalten sein:
"Frau von Milczewski erläutert die Empfehlung aus dem Sozial- und Gesundheitsausschuss, den Antrag von pro familia zu fördern. Nach der Vorlage der Verwaltung kann der Förderantrag nicht durch eine überplanmäßige Aufwendung finanziert werden, da die Voraussetzungen nicht vorliegen."
Sie begründet den Antrag wie folgt: Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.01.2019 einstimmig eine Empfehlung an den Hauptausschuss beschlossen, die sexualpädagogische Arbeit von pro familia im Kreis zu fördern. Diese Empfehlung habe ich als Vorsitzende des Sozial- und Gesundheitsausschusses in der Sitzung des Hauptausschusses erläutert und darum gebeten, dass der Hauptausschuss die Förderung bewilligt. Der Hinweis, dass der Förderantrag nicht durch eine außerplanmäßige Ausgabe finanziert werden kann, stammt von der Verwaltung, nicht von mir. Mit der bisherigen Formulierung entsteht inhaltlich der Eindruck, als ob ich die einstimmige Empfehlung aus dem Sozial- und Gesundheitsausschuss nicht im Hauptausschuss vertreten hätte.
Weitere Wünsche auf Änderungen oder Ergänzungen werden nicht vorgebracht..
Beschluss:
Das Wortprotokoll unter TOP 22 wird wie folgt berichtigt:
„Frau von Milczewski erläutert die Empfehlung aus dem Sozial- und Gesundheitsausschuss, den Antrag von pro familia zu fördern. Nach der Vorlage der Verwaltung kann der Förderantrag nicht durch eine überplanmäßige Aufwendung finanziert werden, da die Voraussetzungen nicht vorliegen.“
Die Niederschrift vom 07.03.2019 wird mit der Berichtigung genehmigt.