Bei Benutzung wird die Seite neugeladen
Barrierefreie Anpassungen
Wählen Sie Ihre Einstellungen
Seheinschränkungen Unterstützung für Menschen, die schlecht sehen
Texte vorlesen Hilfestellung für Nutzer, die Probleme beim Lesen von Onlinetexten haben
Kognitive Einschränkungen Hilfestellung beim Lesen und beim Erkennen wichtiger Elemente
Neigung zu Krampfanfällen Animationen werden deaktiviert und gefährliche Farbkombinationen reduziert
Konzentrationsschwäche Ablenkungen werden reduziert und ein klarer Fokus gesetzt
Screenreader Die Website wird so verändert, das sie mit Screenreadern kompatibel ist
Tastatursteuerung Die Webseite kann mit der Tastatur genutzt werden
Alle Einstellungen zurücksetzen Ihre Einstellungen zur Barrierefreiheit werden auf den Standard zurückgesetzt
Individuelle Anpassungen
Schriftgröße
Zeilenabstand
Inhaltsgröße
Wortabstand
Zeichenabstand
Hintergrundfarbe
Textfarbe
Linkfarbe
Titelfarbe
Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

25.04.2019 - 1 Eröffnung, Begrüßung und Festlegung der Tagesor...

Reduzieren

Wortprotokoll

Der Vorsitzende, Herr Schulz, eröffnet die Sitzung des Hauptausschusses und begrüßt die Anwesenden. Der Vorsitzende stellt die Beschlußfähigkeit fest.

Einwendungen gegen Form und Frist der Ladung werden nicht erhoben.

 

Der Vorsitzende verweist auf die nachgesandten Unterlagen vom 16.04.19 zu den Tagesordnungspunkten 17.1, 17.2 und 19.

 

Der Vorsitzende verweist auf den Antrag von Herrn Dr. Dolgner zur Erweiterung der Tagesordnung um den TOP 21.1 Beteiligungsverwaltung – Rendsburg Port Authority. Die Dringlichkeit ist gegeben, wenn bei einer späteren Erörterung und Beschlussfassung wesentliche Nachteile entstehen würden, die es geboten erscheinen lassen, eine geringere Vorbereitungszeit in Kauf zu nehmen.

 

Der Hauptausschuss ist nach § 8 Abs. 3 Nr. 8 Hauptsatzung beauftragt, über die Erteilung von Weisungen gegenüber Ehrenbeamten und ehrenamtlich Tätigen, die mit der Vertretung des Kreises in Gesellschaften und anderen Vereinigungen beauftragt sind, zu entscheiden.

Um dieses Weisungsrecht zeitnah wahrnehmen zu können, ist eine Behandlung in dieser Sitzung des Hauptausschusses geboten. Über den genauen Sachverhalt soll voraussichtlich nichtöffentlich beraten werden.

 

Weitere Änderungs- oder Ergänzungswünsche werden nicht gestellt, der Hauptausschuss stimmt der ergänzten Tagesordnung zu.