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ALLRIS - Auszug

07.03.2019 - 16 Tiertransporte - Sachstandsbericht

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Wortprotokoll

Frau Dr. Freitag erklärt, dass die Kreisveterinäre mit ihrer Unterschrift auf der Transportgenehmigung garantieren, dass deutsches und europäisches Tierschutzrecht während der Tiertransporte vom Exportstall in Dätgen bis zum Zielort eingehalten wird. Dabei ende das europäische Tierschutzrecht nicht an den europäischen Grenzen. Doch die Möglichkeit einer vollumfängliche Kontrolle, ob die EU-Tierschutzverordnungen in Drittländern eingehalten und ein artgerechter Umgang mit den transportierten Tieren praktiziert werde, sei nicht gegeben.

Der Rechtsaufsatz zur Plausibilitätsprüfung nach Artikel 14 (1) a) ii) anlässlich der Genehmigung langer grenzüberschreitender Transporte in Drittstaaten von Christoph Maisack und Alexander Rabitsch sei der Auslöser für die jetzt ausgesetzten Transportgenehmigungen und Ausstellungen von Vorlaufattesten in bestimmte Drittländer. Sie betont, dass es nicht auszuschließen ist, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Veterinärbehörde strafbar machen, wenn sie trotz Kenntnis über die Tierschutzrechtverstöße (Transport-, Haltungs- und Schlachtbedingungen) weiterhin Vorlaufatteste ausstellen und Transporte in diese Ländern abfertigen.

Diesem Aussetzverfahren haben sich neben den Kreisen Rendsburg-Eckernförde, Steinburg, Storman und Nordfriesland nun auch der Kreis Segeberg und die Stadt Neumünster angeschlossen.

Das Umweltministerium habe auf den Druck der Kreise reagiert und alle Tiertransporte in weit entfernte Länder bis zum 24. März 2019 ausgesetzt - und drängt jetzt auf eine bundesweite Lösung.

Zwischenzeitlich habe die Rinderzucht Schleswig-Holstein eG (RSH) Klage gegen den Kreis Steinburg beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig eingereicht, da der Kreis keine Atteste für den Export von Rindern nach Marokko ausgestellt habe.

Das Gericht verpflichtete am 27. Februar 2019 per einstweiliger Anordnung den Kreis, der RSH die Vorlaufatteste in diesem konkreten Fall auszustellen. Der Kreis Steinburg habe bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht(OVG) gegen die Entscheidung eingelegt.

 

Landrat Schwemer ergänzt, dass der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes dazu noch aussteht. Ferner informiert er, dass das Landwirtschaftsministerium am 6. März 2019 einen Runden Tisch zu Tiertransporten mit dem Ziel initiiert habe, Transportrouten unter dem Tierschutzaspekt zu prüfen, um eine Positivliste von Transportrouten zu erstellen. Er bezweifelt, dass diese Transportrouten verlässliche Kontrollstationen beinhalten werden. Ferner ist er nicht überzeugt, dass das Ministerium in der Kürze der Zeit die vorhandenen Kritikpunkte aus dem Weg räumen und eine Rechtsicherheit für die Amtstierärzte herstellen kann. Er stellt klar, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde solange keine Vorlaufatteste ausstellen und Tierexporte in Drittländer abfertigen wird, bis ein entsprechendes Gerichtsurteil bzw. ein Erlass des Ministeriums vorliegt.

 

Fragen beantwortet die Verwaltung.

Die Mitglieder des Hauptausschusses signalisieren eine fraktionsübergreifende Unterstützung und empfehlen einstimmig folgenden Resolutionstext für den kom-menden Kreistag:

 

Der Kreistag Rendsburg-Eckernförde begrüßt die Initiative von Landrat und Veterinäramt, Viehtransporte aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde in 14 weit entfernte Länder aus Tierschutzgründen vorläufig auszusetzen. Der Kreistag unterstützt ausdrücklich alle Bemühungen des Kreises, Transporte nur unter Einhaltung aller tierschutzrechtlichen Bedingungen zuzulassen und bis zu einer verbindlichen rechtlichen Klärung nicht zu genehmigen.

Das Land Schleswig-Holstein und insbesondere der zuständige Landwirtschafts-minister werden aufgefordert, unverzüglich eine rechtlich verbindliche Anweisung zu den Kriterien der Zulässigkeit von Tierexporten zu erlassen.

Weiterhin bittet der Kreistag die Landesregierung und die schleswig-holsteinischen EU-und Bundestagsabgeordneten, sich bei der EU und der Bundesregierung dafür einzusetzen, die EU-Verordnung zur Zulässigkeit von Viehtransporten um die Haltungs- und Schlachtbedingungen in den Zielländern zu ergänzen.