27.06.2019 - 15 Verwendung klima- und umweltfreundlicher Materi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Umwelt- und Bauausschuss
- Datum:
- Do., 27.06.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag öffentlich
- Federführend:
- FB 2 Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
- Bearbeiter/in:
- Mandy Campos Sorroche
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Antrag der SPD wird geändert, nachdem Herr Dr. Kruse auf die Zuständigkeit der Verwaltung gemäß Kommunalverfassung verwiesen hat.
Der im Antrag genannte Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums für Inneres, für Bau und Heimat ist als Handlungsempfehlung zu verstehen.
Die Verwaltung wird gebeten, im UBA anlassbezogen – nicht im Einzelfall – zu berichten, wenn die empfohlenen Handlungsweisen im Grundsatz nicht umgesetzt werden können. Die Verwaltung bietet an, dass in der Sitzung im August anhand eines Beispiels die Anwendung des Leitfadens erläutert wird.
Beschluss:
Der Umwelt- und Bauausschuss bittet die Verwaltung, ab sofort bei Bau- oder Umbau kreiseigener Gebäude klima- und umweltfreundliche Materialien zu verwenden sowie mindestens einen Niedrig-Energie-Standard, am besten Klimaneutralität, einzuhalten. Der Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums für Inneres, für Bau und Heimat i.d.F. von 2019 ist hierbei zu beachten und anzuwenden.
Hierzu sind insbesondere
- Bauten flächenschonend zu errichten,
- eine Anbindung an den ÖPNV zu berücksichtigen,
- bei der Anordnung der Baukörper Klimaaspekten Vorrang einzuräumen,
- vorrangig Materialien aus Recyclingmaterial oder nachwachsenden Rohstoffen zu verwenden,
- keine umweltschädlichen Materialien oder Materialien, die später nicht recycelbar sind, zu verwenden,
- erneuerbare Energiequellen zu nutzen, Solaranlagen zur Eigenversorgung mit Strom und/oder Warmwasser einzusetzen und eine klimaneutrale Energieversorgung zu gewährleisten,
- die Verwendung von Solarfassaden und Solarziegel zu prüfen,
- eine umfassende Nutzung des Tageslichts für die Beleuchtung zu verwenden (ggf. mit Lichtleitsystemen),
- die Verwendung von Grauwasser einzubeziehen,
- bei Flachdächern oder Dächern mit geringer Neigung Gründächer anzulegen,
- die Versiegelung auf ein Minimum zu beschränken,
- Parkplätze und, so möglich auch Zuwegungen, mit Rasengittersteinen zu bauen,
- ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder möglichst nahe des Eingangsbereichs anzulegen,
- eine E-Ladestation einzuplanen,
- die Außenanlagen mit insektenfreundlicher Bepflanzung anzulegen,
- lebendige Hecken als Begrenzung zu wählen und Bäume zu pflanzen,
- das Niederschlagswasser auf dem Grundstück zu entwässern bzw. versickern.
Die Verwaltung wird gebeten, diesen Katalog unter Einbeziehung des Klimaschutzmanagements weiter zu ergänzen und fortzuschreiben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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149,3 kB
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