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ALLRIS - Auszug

21.03.2019 - 8 ARGE-Richtlinien, Maßnahmen Artenschutz

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende führt in die Thematik ein. Auf die Nachrangigkeit der Förderung wird hingewiesen. Als Höchstgrenze für die Förderung von Maßnahmen im Artenschutz werden 10% der Fördermittel (20.000 € für 2019) vorgeschlagen.
 

 

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Beschluss:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt in die „Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung von Maßnahmen im Bereich von Naturschutz und Landschaftspflege“ die Förderung von Artenschutzmaßnahmen mit einer max. Förderhöhe  von 10% der Fördermittel aufzunehmen.

 

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt die Maßnahmen zum Amphibienschutz an der L255 Höhe Wulfsteich (Betreuung provisorischer Amphibienzaun) aus Mitteln der „Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung von Maßnahmen im Bereich von Naturschutz und Landschaftspflege“ im Jahr 2019 mit max. 2.000 € zu fördern. 
 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

 

Enthaltungen:

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage