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ALLRIS - Auszug

30.10.2018 - 5 Gutachten Feuerwehrtechnische Zentrale und Lösc...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Landrat Herr Dr. Schwemer erläutert die Vorlage mit folgenden Ergänzungen:

 

Zu der Vorlage im Allgemeinen:

 

  • Für die Baumaßnahmen liegen Kostenschätzungen zugrunde. Endgültige Kosten können um +/- 20 % abweichen.
  • Kostenschätzungen basieren auf dem Stand 01.09.2018. Je später mit der Realisierung begonnen wird, umso stärker werden sich Preissteigerungen bemerkbar machen.
  • Für die Investitionen wurden keine Zinsen gerechnet. Liquiditätslage des Kreises ist so günstig, dass auch angesichts des zu erwartenden Überschusses in 2019 eine Kreditaufnahme nicht notwendig erscheint.
  • Abgestellt wurde in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung jeweils auf den laufenden Aufwand per annum, gerechnet auf einen 10-Jahreszeitraum.
  • Es wurden die einzelnen Abschreibungswerte der Gebäude (neu + alt), der Ausstattungen (neu + alt) sowie die Sonderabschreibungen Ausstattung dargestellt.

 

Zu der Berechnung (Anlage 10) Neubau FTZ an einem anderen Standort:

 

  • Es wurde ein Nutzwert für die frei werdenden Räume kalkuliert, und zwar ausgewiesen als Vermietung FTZ (alt). Kalkuliert wurden 3,70 €/m² über die Gesamtfläche von 811 qm. Hierbei handelt es sich um eine Annahme. In Betracht als Nachnutzung kommen Vermietung, Eigennutzung, (teilweise) Umbau zu Büroräumen, Überlassung an BBZ bzw. DRK (siehe Erl. unten).
  • Ein im Falle einer Vermietung tatsächlich erzielter Erlös kann hiervon abweichen.
  • Die Verwaltung hat alternativ den Bau einer Turmvariante für die Schlauchwaschanlage berechnet. Diese Lösung sollte aufgrund der hohen Investitionskosten und der veralteten Technik auch mit Blick auf modere Arbeitsbedingungen nicht verfolgt werden.

 

Zu den Berechnungen (Anlagen 16 und 19), jeweils Neubau LZ-G:

 

  • Es wurde unberücksichtigt gelassen, dass in dem Gebäude des LZ-G (alt) die Katstropheneinheit des DRK untergebracht ist. Sollte das Grundstück veräußert werden, wäre der Kreis gehalten, für eine anderweitige Unterstellmöglichkeit (ggf. alte FTZ) zu sorgen. Hierfür fällt zusätzlicher Aufwand an, oder es müsste das alte Gebäude weiterhin zur Verfügung gestellt werden. Dann entfiele der angesetzte Veräußerungserlös.
     
  • Der Veräußerungserlös für das Grundstück LZ-G (alt) wurde mit 370.000 € (ohne Abrisskosten) kalkuliert. Die Höhe des Veräußerungserlöses hat Auswirkungen auf die in der Vorlage und den Anlagen dargestellten Salden aus Investitionstätigkeiten, nicht aber auf das ordentliche Ergebnis. Deshalb dürfte eine Debatte darüber, ob 370.000 € oder gegebenenfalls 500.000 € an Erlös zu erzielen sind, nicht zielführend sein.

 

Sonstiges:

 

  • Waschen und Trocknen von Einsatzschutzkleidung. Die HFUK hat in ihrem Bericht diese Aufgabe als eine Dienstleistung der FTZ dargestellt. Auf Wunsch des Gemeindetages, Kreisverband Rendsburg-Eckernförde, sollte diese Leistung den örtlichen Wehren angeboten werden. Im Rahmen einer Bedarfsanalyse wird die Erforderlichkeit durch den Kreisfeuerwehrverband bewertet.


Es wird im Ausschuss darauf hingewiesen, dass beim Grunderwerb die Voraussetzungen für eine spätere gemeinsame Nutzung von LZG und FTZ berücksichtigt werden sollte.

 

Der Personalrat befürwortet für die Arbeitnehmer einen Neubau.

 

Die Bewertung der Vor- und Nachteile von Schlauchwaschanlage und Trockenturm sind in der Anlage beigefügt.

 

Die Fraktionen werden in ihren Klausurtagungen die Höhe der bereitzustellenden Haushaltsmittel beraten.
 

 

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Siehe Anlage.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen