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ALLRIS - Auszug

21.11.2019 - 3 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Die Vorsitzende erläutert die Einwohnerfragestunde und teilt mit, dass nach § 9 der Geschäftsordnung Menschen, die im Kreis wohnen, Fragen stellen und Vorschläge sowie Anregungen unterbreiten können. Dies hat sachlich und kurz zu erfolgen und darf maximal 1 Stunde Zeit in Anspruch nehmen.

 

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass Einwohnerinnen und Einwohner vor jedem TOP Fragen stellen sowie Vorschläge und Anregungen unterbreiten dürfen. Hierfür beträgt die maximale Dauer 15 Minuten.

 

Es gibt in dieser Sitzung keine Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner.