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ALLRIS - Auszug

28.03.2019 - 13.1 Urteile des Bundessozialgerichts zu schlüssigen...

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Wortprotokoll

Herr Radant berichtet, dass das Bundesssozialgericht (BSG) am 30.01.2019

Entscheidungen zur Vergleichsraumbildung im Rahmen schlüssiger Konzepte

nach § 22 SGB II getroffen hat.

 

Die Entscheidungsgründe liegen schriftlich noch nicht vor. In dem Terminbericht wird aber unter anderem ausgeführt, dass es im Zuständigkeitsgebiet eines Jobcenters mehr als einen Vergleichsraum geben kann. Als nicht zulässig betrachtet das BSG es, wenn ein Jobcenter, das den gesamten Landkreis als einen Vergleichsraum ansieht, innerhalb dieses Vergleichsraums die Städte und Gemeinden in mehrere Wohnungsmarkttypen mit unterschiedlichen Angemessenheitsgrenzen aufteilt.

Das BSG sieht für diese Aufteilung keine rechtliche Begründung.

 

Herr Radant führt aus, dass nach Vorlage der schriftlichen Entscheidungsgründe

geprüft wird, ob und ggf. welche Auswirkungen sich daraus für das Konzept des Kreises Rendsburg-Eckernförde ergeben.