24.01.2019 - 3 Antrag pro familia zur Förderung der sexualpäda...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Sozial- und Gesundheitsausschuss
- Datum:
- Do., 24.01.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Bearbeiter/in:
- Katrin Schliszio
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Vorsitzende begrüßt Frau Steffens und Herrn Dombrowski von pro familia und weist darauf hin, dass pro familia Schleswig-Holstein am 2.11.2018 beim Kreis Rendsburg-Eckernförde die Förderung der sexualpädagogischen Arbeit mit einem Betrag von 17.296,48 € beantragt hat. Der Antrag ist zunächst im Jugendhilfeausschuss eingereicht worden und auf der Haushaltssitzung am 14.11.2018 an den
Sozial- und Gesundheitsausschuss verwiesen worden. In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 21.11.2018 konnten Rückfragen der Ausschussmitglieder zu der bisherigen Finanzierung nicht beantwortet werden, so dass die Befassung des Antrages auf die Januarsitzung vertagt wurde.
Frau Steffens erläutert den Antrag und teilt mit, dass das Projekt sich bislang größtenteils über Spenden finanziert hat. Seit 2017 gibt es eine Landesförderung. Die Nachfrage an dem Angebot steigt stetig. Um die Vielzahl der Anfragen auch
bearbeiten zu können, werden weitere finanzielle Mittel benötigt.
Auf Nachfrage teilt Frau Steffens mit, dass geplant ist, bezüglich der Finanzierung auch an die Städte heranzutreten. Auf weitere Nachfrage teilt Frau Steffens mit, dass die Schwerpunkte nicht nur an den Schulen (Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien) liegen, sondern es auch hohe Nachfragen in Behinderteneinrichtungen, im Jugendhilfebereich und Förderzentren gibt.
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass der Kreishaushalt für das Jahr 2019 bereits beschlossen ist, so dass für das Jahr 2019 noch kein Fördertopf besteht. Für den Fall, dass der Sozial- und Gesundheitsausschuss den Antrag befürwortet, könnte beim Hauptausschuss als Finanzausschuss angefragt werden, ob für 2019 eine überplanmäßige Ausgabe vorgenommen werden kann oder andere Mittel aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich, die unterjährig voraussichtlich nicht abgerufen
werden, umgewidmet werden können.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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102,3 kB
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