Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

18.06.2018 - 4 Änderung der Hauptsatzung des Kreises Rendsburg...

Reduzieren

Wortprotokoll

Der vorliegende Änderungsentwurf wurde hinsichtlich der Formulierung in §2 Abs. 5 erörtert.

 

Der Kreistag beschloss nach einer Sitzungsunterbrechung von 17.15 Uhr bis 17.25 Uhr  einstimmig, die vorliegende Änderungssatzung zur Hauptsatzung, zusätzlich mit folgender Formulierung im § 2 Abs. 5 zu erlassen:

 

§ 2 Absatz 5 erhält folgende Fassung:

 

(5) Der Ältestenrat setzt sich zusammen aus der Kreispräsidentin oder dem Kreispräsidenten als der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden, ihren oder seinen Stellvertreterinnen und Stellvertretern, jeweils von den im Kreistag vertretenen Fraktionen eine benannte Fraktionsvorsitzende oder einen benannten Fraktionsvorsitzenden, der Landrätin oder dem Landrat sowie der oder dem Vorsitzenden des Hauptausschusses.

 

Im Falle der Verhinderung der/des von der Fraktion benannten Fraktionsvorsitzenden nimmt ein von den Fraktionen als Stellvertretung benanntes Kreistagsmitglied an den Sitzungen teil. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

 

 

 

 


 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage