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ALLRIS - Auszug

18.06.2018 - 5 Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag ...

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Wortprotokoll

 

 

Nach Erörterung beschloss der Kreistag einstimmig bei einer Enthaltung, die Geschäftsordnung für den Kreistag wie folgt zu ändern:

 

 

§ 3 erhält folgende Fassung:

 

Der Kreistag wählt unter Leitung der Kreispräsidentin oder des Kreispräsidenten aus seiner Mitte nacheinander bis zu drei Stellvertreterinnen oder drei Stellvertreter. Die Stellvertreterinnen oder Stellvertreter werden von der Kreispräsidentin oder vom Kreispräsidenten durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt.

 

§ 11 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

 

Ist die Kreispräsidentin oder der Kreispräsident verhindert, so vertritt sie oder ihn ihre 1. Stellvertreterin oder sein 1. Stellvertreter. Ist auch diese oder dieser verhindert, vertritt sie oder ihn ihre 2. Stellvertreterin oder sein 2. Stellvertreter. Ist auch diese oder dieser verhindert, vertritt sie oder ihn ihre 3. Stellvertreterin oder sein 3. Stellvertreter.

 

§18 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

 

Für die Stimmzettel sind äußerlich gleiche Zettel, für Lose äußerlich gleiche Lose zu verwenden.

 

Diese Änderung der Geschäftsordnung tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.

 

 

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Anlagen zur Vorlage