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ALLRIS - Auszug

02.07.2018 - 2 Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende verwies auf auf die Rechte und Pflichten der Kreisordnung, verpflichtete die anwesenden bügerlichen Mitglieder durch Handschlag auf ihre gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führte sie in ihr Amt ein.

 

 

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Siehe Anlage.

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Anlagen