Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport, Kultur und Bildung
Der Vorsitzende verwies auf auf die Rechte und Pflichten der Kreisordnung, verpflichtete die anwesenden bügerlichen Mitglieder durch Handschlag auf ihre gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führte sie in ihr Amt ein.
Siehe Anlage.