19.03.2018 - 6 Sportstättensanierung – Übersicht zu möglichen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 19.03.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Mönke, Fachdienstleiterin des Fachdienstes Kinder, Jugend und Sport verwies auf die nachträglich per Email übersandte Vorlage zu den Eckpunkten der möglichen Fördergrundsätze, die die Arbeitsgruppe in ihrer Tagung am 15.03.2018 erarbeitete und der Präsentation zur heutigen Ausschusssitzung als Grundlage vorläge.
Frau Mönke erläuterte die zwölf einzelnen Eckpunkte und bat um Ergänzungen, sodass es zu einer intensiven, eingehenden Beratung der Ausschussmitglieder kam.
Frau Mönke bestätigte, dass die verschiedene Wortbeiträge und sachdienlichen Hinweise der heutigen Sitzung in die noch folgenden vertiefenden Beratungen einfließen werden, sodass der Beschluss des Entwurfs der Förderkriterien zur Sportstättenförderung wie geplant, in der ersten Sitzung nach den Kommunalwahlen erfolgen könne.
Folgende Wortbeiträge werden zu den Eckpunkten u.a. genannt:
„Es werden keine Neubauten sowie alte Sanierungsmaßnahmen deren Gesamtmaßnahmenkosten 100.000 € übersteigen und auch keine Bagatellfälle gefördert.
Die Trennung der Fördertöpfe mit je 500.000 € sei angemessen und entspräche den Vorstellungen der Kommunen und Sportvereine. Bei einer Überzeichnung könnten Staffelungen eingebaut werden.
Die Regelung der begrenzten Antragszeiträume sei notwendig, um den Antragstellern Sicherheit zu geben, und auch um nachzuprüfen, ob der Förderbedarf rechtzeitig abgerufen werde. Ein Antrag pro Haushaltsjahr solle durch die Antragsteller gestellt werden dürfen (Kommunen und Vereine haben oft mehrere Sportstätten).
Bei einer Überzeichnung der zur Verfügung stehenden Fördermittel sei die Absenkung der Förderquote gerechter, die Vergabe sollte u.a. auch nach Schwerpunkten erfolgen. Auch über die Anwendung des Windhundverfahren wurde beraten.
Man einigte sich darauf, dass eine Überzeichnung eine gute Grundlage für die Diskussion über die Fortschreibung der Sportstättenförderung, bzw. Verlängerung des Projekts sein könne.
Über die Kommunalaufsicht könne die Finanzstärke der einzelnen Kommune als Kriterium berücksichtigt werden, eine analoge Anwendung zu den Vereinen sei allerdings nicht durchsetzbar. Insgesamt könnten soziale Kriterien eine gerechtere Verteilung sicherstellen.
Die Plausibilitätsprüfung erfolge durch fachtechnische Bestätigung der kommunalen Bauämter nach einem formalen Antragsvordruck.
Alle Sportarten seien „antragsberechtigt“, regionale Sportentwicklungspläne sollen Beachtung finden, damit die Gemeinden eine Förderung erhalten, die sich in der Sportentwicklungsplanung bereits auf den Weg gemacht haben.“
Der Ausschuss kam einmütig überein, dass die Förderkriterien sachdienliche Hinweise für behindertengerechte Umbauten oder auch energetische Sanierungen enthalten sollten.
Anlagen
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