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ALLRIS - Auszug

12.12.2018 - 4 Ausschreibung der ÖPNV-Leistungen im Regionalve...

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Wortprotokoll

TOP 4.1. Bericht über den aktuellen Stand
Die Gäste, Herr Albrecht, Herr Pitzen und Herr Michelmann, Mitarbeiter der Firma „Fahrplangesellschaft“, erläuterten den aktuellen Planungsstand und die Eckpunkte des Verkehrsangebots sowie die zentrale Aufgabenstellung: Die Überarbeitung des Busangebots zum integralen Taktfahrplan (ITF) für den Kreis Rendsburg-Eckernförde.

 

Herr Pitzen erläuterte hierbei eine Karte zum Gesamtüberblick der Planung. Der integrale Taktfahrplan sieht vor, dass im 60 Minuten-Takt bzw. im 120 Min-Takt je zur gleichen Minute eine Beförderung ermöglicht wird und Anschlüsse so funktional und der ÖPNV attraktiver und nutzbarer wird. Das Bus- und Bahnsystem wird durch den ITF harmonisiert und die Anschlüsse optimiert.

 

Als Beispiel benannte Herr Pitzen dabei das Verkehrssystem in Nortorf. Die Züge treffen jede Std:44 Uhr an, so dass der Umstieg in die danach abfahrenden Busse möglich ist und der Anschluss ab Hamburg auf alle Busse ermöglicht wird.

Herr Pitzen geht nochmals auf die 3-fach-Differenzierung im ITF ein:

 

-          alle 60 Minuten

-          alle 120 Minuten

-          gelegentliche Fahrten

 

Dieses Konzept umfasst dabei die km-Leistungen und die Leistungsanforderungen sowie den Einsatz möglicher Stellschrauben durch Verlängerung der Beförderung in den Abendstunden und erweiterter Beförderung an den Wochenenden.

 

Die Buslinien können dabei nicht nur nach Landkarte, sondern auch nach Taktung (stündlich, zwei-stündlich etc) und filterbar nach Schwerpunktthemen wie Schülerbeförderung, Einkaufsmöglichkeiten u.a. sehr stark differenziert werden.
In den vergangenen 2 Monaten wurde in den Ämtern mit den Interessensvertretern gesprochen, um aufzuklären und zugleich Hinweise aufzunehmen und mit zu berücksichtigen. Insgesamt sind rund 148 Vorschläge eingegangen, die abgewogen und bewertet wurden. Die Planung und Präsentation ist auf dem aktuellsten Stand.

Am Beispiel wurde dieses erklärt. Die Vorher-Nachher Betrachtung wird anhand von Beispielen erläutert, insbesondere zu Beispielen, warum einige Punkte offen sind.
 

Bisher wurde die Stadtbusverknüpfung für Eckernförde und Rendsburg in die Planung noch nicht eingebunden.

 

Auf der Homepage …: https://interlink-verkehr.protonet.info/public_links/5rwYqXH0Cc-g4tJS4ew2Yg ist die Präsentation der Fahrplangesellschaft hinterlegt.

Herr Michelmann ging auf das Thema Wirtschaftlichkeit ein und erläutert die möglichen Kosten der Planung. Bis Dezember 2018 wurden 95 % der zu berücksichtigenden Bereiche hinsichtlich entstehender Kosten eingeschätzt.

Eine abschließende Betrachtung  muss noch erfolgen, da die Hinweise der Ämter und Gemeinden noch bewertet werden müssen. Es gibt jedoch eine grobe Schätzung (siehe Präsentation). Dabei sind die geplanten Fahrplan-Kilometer zunächst höher als die derzeit gefahrenen Fahrplankilometer.
Deswegen stellte Herr Michelmann mögliche Stellschrauben vor, die Einfluss auf die Fahrplankilometer haben können.

 

Der derzeitige Regionalverkehr hat eine jährliche Streckenleistung von 5,3 Millionen km Fahrplanleistung pro Jahr (Fpl-km/a). Nach Planung des Überlandverkehrs wird diese Streckenleistung auf 8,5 Mio Fpl-km/a steigen.

 

Dem gegenüber wird jedoch eine Steigerung der Fahrgelderlöse erwartet.

Herr Michelmann wies abschließend darauf hin, dass lediglich nur noch die Feinjustierung des integralen Taktfahrplans erforderlich ist. Dies wird durch Stellschrauben ermöglicht, wie die

 

-          Verlängerung der Betriebszeit um 2 Std. täglich

-          Erweiterung des Angebots am Wochenende

Herr Michelmann schätzte, dass die inhaltliche Fertigstellung inklusive Abstimmung auf örtlicher Ebene bis Ende Februar 2019 abgeschlossen sein wird.

 

Das Ziel ist in Sicht, lediglich Änderungsbedarfe vor Ort, die finale Planung der Fahrpläne und die Kosteneinschätzung sind noch erforderlich.

 

Frau Khuen-Rauter hinterfragte das Zusammenspiel mit der Wartezeit vor der Klappbrücke in Kappeln und des integralen Taktfahrplans. Sie bat um Auskunft zum Betreiber der Klappbrücke in Kappeln. Es wurde ihr die Verantwortlichkeit des Wasser- und Schifffahrtsamtes (WSA) genannt.

Herr Dr. Kruse schilderte, dass diese Problematik auch bereits durch den Kreis Schleswig-Flensburg, die Stadt Kappeln und durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde dem Wasser- und Schifffahrtsamt mitgeteilt wurde mit der Bitte um Anpassung der Betriebszeit der Brücke.

Das WSA sieht sich derzeit nicht in der Lage die Öffnungszeiten der Brücke zu ändern. Die Klärung dieser Problematik bedarf daher noch weiterer Gespräche.

 

Herr Christiansen bat um Auskunft zur Wirtschaftlichkeit und Kostenverteilung in der Schülerbeförderung und fragte, ob die Aufteilung der Kosten zum Schülerverkehr zu 1/3 für die örtlichen Schulträger und 2/3 für die Kreisverwaltung beibehalten soll.

 

Herr Dr. Kruse erklärte, dass dies getrennt zu betrachten ist:

Der Bereich der Änderungen im ÖPNV ist unabhängig von der Ermittlung der Schülerbeförderungskosten nach Schulgesetz und Satzung des Kreises über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung.

Die derzeitige Planung zum Überlandverkehr und ITF soll klären, wieviel % der benötigten Schülerbeförderung hierdurch gedeckt werden können.

Herr Nevermann warf ein, dass es das Ziel ist, möglichst viel der Schülerbeförderung in den ÖPNV zu integrieren. Derzeit werden 75 – 80 % der Schülerbeförderung durch die Inanspruchnahme des ÖPNV gedeckt.

 

Herr Tretbar-Endres hinterfragte, ob ein Liniennetz als durchgängige Linie aufgrund der Kanalquerung bei Einhaltung des Taktes überhaupt realisierbar ist? Er weist hierbei auch auf die Kostenschätzung, die möglichen Stellschrauben und Änderungen der Fahrpläne hin. Kann eine Ausschreibung auf dieser Basis erfolgen und einzelne Stellschrauben werden zusätzlich bepreist und ggf. nur als Option beauftragt?

 

Herr Dr. Kruse bekräftigte, dass das geplante Liniennetz realisierbar ist. Anhand der genannten Parameter kann dann noch entschieden werden, in welchem Umfang der Linienverkehr möglich sein wird und ob noch weitere Linienangebote dazu genommen werden. Es ist das Ziel, solche Entscheidungen im Verfahren treffen zu können. Im Februar 2019 wird dann die konkrete Kostenplanung vorliegen.

 

Herr Pitzen setzte die Präsentation des Planungsunternehmens fort und legt die drei Kompatibilitäten für ihre Tätigkeit zugrunde:

 

Was kostet der Bus?

Was kostet der km?

Wie viele Stunden?

 

Durch diese drei Fragestellungen lassen sich Änderungen im Verkehr feinjustieren und die Kosten besser planen.

Herr Fred Hansen hinterfragte, ob es in dieser bereits erfolgten Planung auch schon einen Plan B gibt bei Härtefällen, wie z.B. Kanalquerung bei Hochwasser.

Herr Pitzen sagte, dass eine Rückfallebene sinnvoll wäre. Bei der Planung werden aber zunächst die Verkehre nördlich und südlich funktionieren.

Herr Pitzen führte aus, dass bisher nur die Harmonie der Netze geprüft wurde inklusive Zeitpuffer für übliche Verhältnisse.

Herr Koch fragte, ob auch im Auftrag abgedeckt ist, eine Marketingstrategie zu formulieren, um die Menschen auch zu erreichen und zum Umstieg auf den ÖPNV zu realisieren. Dieses sei nicht Auftrag, wird aber empfohlen.

Herr Koch resümierte, dass es ein ambitioniertes Ziel sei, so viele neue Nutzer für die Inanspruchnahme des ÖPNV zu gewinnen.

Herr Michelmann widersprach, da ihr Auftrag aus Konzeption und Planung zusammengesetzt wurde, die Vermarktung gehöre bisher nicht dazu.

Herr Uhrbrock bat um Klärung des Zusammenhangs von dem Mehraufwand in Höhe von 583.000 € zu mehr Fahrgästen und zu mehr Dieselverbrauch.Herr Dr. Kruse wies darauf hin, dass es derzeit nur Anhaltspunkte zu den entstehenden Kosten gibt, diese jedoch Ende Januar/Anfang Februar 2019 konkreter benannt werden.Ziel ist es, dass der erhöhte Kraftstoffverbrauch mit dem Zuwachs von Fahrgästen harmoniert und so eine ökologische Verbesserung erreicht. Es wird erwartet, bisherige Zweitwagen- oder Drittwagenbenutzer als Fahrgäste für den ÖPNV dazuzugewinnen.  Herr Böttcher hinterfragte, wie die Planung einschätzt, dass jemand von Pkw-Nutzung auf den ÖPNV umsteigt.

Herr Pitzen erklärte, dass es hierzu keine Befragung in der Bevölkerung geben wird, da das Ergebnis einer solchen Befragung oftmals nicht das gewünschte Ziel erbringt. Mögen die Teilnehmer der Umfrage positive Antworten geben, so würden sie diese Ziele dann im Alltag oftmals nicht umsetzen. Er erläuterte, dass die Einschätzung anhand der Wege der Menschen erfolgen muss und wie man den Marktanteil des ÖPNV durch konkrete Angebote / Verbesserung der Nutzbarkeit erhöhen kann. Maßgeblich sind dafür Anzahl der Bevölkerung und die Fahrstrecke.

Laut Planung wird nach Fertigstellung des IGF-Plans der Marktanteil für die Nutzung des ÖPNV im zweistelligen Bereich möglich sein.

Herr Böttcher bat um Auskunft zur Preisentwicklung.

Herr Pitzen erläuterte, dass dieses nicht Bestandteil des Auftrags an das Planungsunternehmen ist.

Herr Fandrey griff die Schilderung von Herrn Michelmann auf und hinterfragte, wie die Erhöhung der km-Laufleistung von 5,3 Mio Fahrplankilometer im Jahr (Fpl-km/a) auf 8,5 Mio Fahrplankilometer im Jahr mit der gleichen Anzahl von Fahrzeugen bewältigt werden soll. Er hinterfragte, ob dadurch die Abschreibung der Fahrzeuge weiterhin linear nach Jahren oder zukünftig nach km-Laufleistung erfolgen soll.

Auch bat Herr Fandrey um Erklärung, wie die Planung einen Fahrradtransport mit den Bussen für die Beförderung von Touristen bei der Taktung mit berücksichtigt.

Herr Pitzen schwächte diese Sorge ab, da für die Fahrpläne attraktive Reisegeschwindigkeiten und Pufferzeiten eingeplant werden.

Herr Pitzen bat um konkrete Benennung der Art der Transportbehälter für die Fahrräder. Herr Pitzen erörterte, dass an Knotenpunkten durchaus Pufferzeiten vorhanden sind. Wichtig wäre demnach, die Umsetzung konkret - ggf. Linienkonkret - zu betrachten.

Herr Michelmann ergänzte, dass diese Fahrradtransporte nicht bei jeder Linie eingeplant werden sollten und auch die saisonale Nutzung von Fahrrädern bedacht und somit differenziert zu beurteilen sei.

Herr Reimers bekräftigte, dass es erstrebenswert sei, einen Umstieg auf den ÖPNV zu fördern, jedoch bat er um Erläuterung, wie die Planung bei Tunnelstau berücksichtigt wird.

Herr Dr. Kruse erwähnte die berechtigte Hoffnung, dass die Sanierung des Tunnels bis zum Beginn des Überlandverkehrs, somit bis zum 31.12.2020, fertiggestellt sein wird.

Herr Reimers bat um Auskunft, wie viel Puffer auf einer Linie einkalkuliert ist, um eine Fahrradmitnahme zu realisieren.

Herr Pitzen bezog sich hierbei auf das Beispiel der Schnellbuslinie Rendsburg nach Eckernförde, die am Knotenpunkt in Eckernförde zum Punkt 0 ankommen. Es ist daher abzuwägen, wie viel Pufferzeit zu leisten ist. Die Pufferzeiten sind nicht auf jeder Linie gleich. Sie orientieren sich anhand von Sachzwängen und können nicht auf jeder Linie betrachtet und ggf. abgewogen werden. Man kann nicht eine konkrete Zahl benennen, die überall greifbar ist.

Herr Dr. Höpken fragte, ob man sich im Vorwege ansehen kann, welche konkrete Taktung und Fahrpläne bereits vorgesehen sind.

Herr Dr. Kruse erwiderte, dass Informationen hierzu zur Verfügung gestellt werden, wenn die Planung vollendet ist. Dies wird voraussichtlich in der Sitzung im Februar 2019 erfolgen.

Herr Hartmann wies vertretend für den Kreisseniorenbeirat auf die Umstände im ländlichen Raum hin und dass aufgrund der demographischen Entwicklung jeder km-Anschluss benötigt wird.

Herr Fred Hansen hinterfragte, wie die Erreichbarkeit geplanter und ausgewiesener Gewerbegebiete und Baugebiete in die Planung miteingeflossen sind und ob nur bestimmte Haltestellen für die Verladung von Fahrrädern eingeplant wurden.

Herr Pitzen verdeutlichte, dass nur ein Gerüst für Verladestationen erstellt wurde.

Soweit die Gewerbegebiete bekannt sind, wurden diese berücksichtigt. Problematisch ist der Zeithorizont. Gearbeitet wurde hierbei unter anderem mit den Pufferzeiten. Aber natürlich muss nach Einführung des Grundkonzepts der Fahrplan und das Angebot regelmäßig gepflegt werden.

Herr Michelmann ergänzte, dass die Frage zur Verladung der Fahrräder mit dem späteren Betreiber abzugleichen sei. Die Gewerbegebiete wurden bedacht, jedoch kann man noch nicht unterstellen, inwieweit die Anbindung der Gebiete abgeschlossen ist. Der integrale Taktfahrplan (ITF) mit seinen Knotenpunkten ist daher stets gemessen an den Fahrangeboten zu pflegen und jedes Jahr anzupassen, so dass von der jetzigen Planung nur ein Grundkonzept bleiben wird.

Herr Tretbar-Endres erläuterte den Hintergrund der Diskussion zur Fahrradmitnahme. Bzgl. der Abwägung hat aus Sicht die Funktionalität der integrierten Taktung und der Anschlusssicherung oberste Priorität.
Herr Tretbar-Endres ergänzte, dass bei Abwägungen der ITF prägend ist. Er hinterfragte, ob die erhöhte Fahrtstrecke durch Erweiterung des Angebots in den Abendstunden und an den Wochenenden mit der gleichen Anzahl von Fahrzeugen bewältigt wird.

Auf Nachfrage erklärt der als Gast anwesende Herr Thomsen, Niederlassungsleiter der Autokraft GmbH, dass die Bewältigung der 3 Mio km mehr von den Unternehmen mit einkalkuliert werden muss und eine Lösung gefunden werden muss. Herr Thomsen sagte, dass es mit dem bereits bestehenden Fuhrpark möglich ist, da diese Leistung auf mehrere Fahrzeuge verteilt wird.

Frau Göttsch fragte nach Datum und Form eines Berichtes?

Herr Michelmann erklärt, dass im Februar 2019 ein finaler Bericht vorliegen wird.

Frau Göttsch bedankt sich für Darstellung und Klärung von Fragen bei den Herren Albrecht, Pitzen und Michelmann und verabschiedet sie.

 

TOP 4.2. Anträge aus der REA-Sitzung am 5.12.18

Herr Tretbar-Endres stellte den Antrag der SPD-Fraktion vor. Er hinterfragte, was mit den Mitarbeitern des bisher ausführenden Verkehrsunternehmens geschieht, wenn die eigene Firma bei der Ausschreibung nicht wieder gewählt wird. Herr Tretbar-Endres betonte, dass diese Mitarbeiter neben einem Übernahmeangebot auch zu den ursprünglichen Tarifkonditionen übernommen werden sollten („Rucksack“). Der Vorschlag entspricht dem Beschluss der Regelung beim Stadtverkehr Rendsburg. Der Vorteil dieser Mitarbeiter ist dabei, dass derzeit zu wenig Berufskraftfahrer auf dem Markt sind und das neue Unternehmen auf diese fähigen Mitarbeiter angewiesen sein wird.

Herr Reimers bekräftigte, dass die Fraktion Die Linke deckungsgleich zum Anliegen der SPD die Anträge vom 09.12.2018 und 12.12.2018 gestellt hat.

Die Linke zog daher ihren Antrag vom 09.12.2018 teilweise bezüglich des sozialen Aspekts, die Hinweise zum sogenannten „Rucksack“, zurück. Die Linke behält jedoch den Antrag für eine unbefristete Übernahme der Mitarbeiter des vorherigen Verkehrsunternehmens bei.

Herr Fandrey verdeutlichte die Position der CDU, dass hierbei lediglich die Übernahme der Busfahrer gestützt wird, jedoch nicht die Übernahme der weiteren Mitarbeitenden.

Frau Göttsch lässt über den Antrag der SPD abstimmen. Das Ergebnis zeigte:

14 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimme

Enthaltung: 0

Der Antrag wurde angenommen.

Nach dieser Abstimmung bekräftigte Herr Reimers, dass die Fraktion DIE LINKE wünscht, dass die Mitarbeiter nicht nur zu den gleichen Konditionen in der sozialen Absicherung bedacht werden, sondern das bei der Übernahme sachgrundlose Verträge ausgeschlossen werden sollen, um dadurch eine Planungssicherheit für die Busfahrer zu gewährleisten.

Herr Fandrey warf hier ein, dass dies Sache der Verkehrsunternehmen ist.

Herr Tretbar-Endres konkretisierte, dass eine sachgrundlose Befristung nicht  zulässig ist.

Herr Nevermann führte aus, dass dies gesetzlich geregelt ist. Der Kreis kann keine Anwendung eines speziellen Tarifvertrags vorgeben. Der Kreis darf dies nicht so vorgeben, da dies einer besonderen Begründung bedarf. Es handelt sich hierbei um Bundesrecht. Daher ist der Kreis Rendsburg-Eckernförde für eine Entscheidung über die Art des Arbeitsvertrages nicht befugt.

Frau Khuen-Rauter ergänzte, dass Tarifparteien und Arbeitsgerichtsebene die Befugnis haben, hinsichtlich der Verträge zu agieren. Die Verkehrsunternehmen haben bei Erhalt des Auftrages den Vorgaben des Tariftreuegesetzes zuzustimmen. Der Abschluss von Verträgen ist daher umfassend geschützt.

Herr Uhrbrock schilderte, dass bei bisherigen Ausschreibungen stets um Übernahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebeten wurde.

Herr Nevermann ergänzte, dass die Übernahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch bei der Neuausschreibung für den Stadtverkehr Rendsburg angewandt wurde und bei der Dt. Bahn üblich sei. Es ist daher vorgesehen, die Übernahme der bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Ausschreibung zum Überlandverkehr zu berücksichtigen.

Herr Reimers kritisierte, dass diese Begründung für die Übernahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht ausreichend ist, da dies keine Planungssicherheit für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter birgt.

Frau Göttsch leitete nunmehr die Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.12.2018 zum letzten Absatz über die unbefristete Übernahme der Busfahrerinnen und Busfahrer für die Gewährung einer Planungssicherheit ein.

Das Ergebnis führte zu:

6 Ja-Stimmen

9 Nein-Stimmen

3 Enthaltungen

Der Antrag ist abgelehnt.

Es folgte die Diskussion über den weiteren Antrag der Fraktion DIE LINKE, der darauf plädierte, den TVN als Tarifvertrag vorzugeben.

Herr Nevermann erklärte, dass die Möglichkeit einer konkreten Vorgabe eines Tarifvertrages nicht besteht. Es ist lediglich die Vorgabe erlaubt, aus der Liste der repräsentativen Tarifverträge einen Tarifvertrag auszuwählen. Der künftige Tarifvertrag ist daher nur aus dem Kanon der repräsentativen Tarifverträge zu wählen.

Herr Nevermann ergänzte, dass aus Gründen der Besitzstandswahrung für die Busfahrerinnen und Busfahrer der bisherige Tarifvertrag beibehalten würde. Wenn die Bezahlung vorher nach OVN erfolgte, so wird bei Abschluss des neuen Vertrages wieder nach OVN vereinbart werden. 

Herr Reimers wies nun konkret darauf hin, dass es der Fraktion DIE LINKE nicht nur um die bereits vorhandenen Busfahrerinnen und Busfahrer gehe, sondern auch die neu eingestellten Busfahrerinnen und Busfahrer gleich zu behandeln seien, da für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bestandsschutz und eine Besitzstandswahrung nicht greift.

Der als Gast anwesende Herr von der Recke, Inhaber des Verkehrsunternehmens Graf Recke Reisen, erläuterte, das der OVN-Vertrag der zweithöchste Tarifvertrag in der Bundesrepublik Deutschland ist und von den freien Unternehmen angewandt wird. Der OVN wird daher auch stets bei der Kalkulation von Angeboten zugrunde gelegt. Erschwerend ist hierbei, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde die Indexregelung eingeführt hat und aufgrund dieser Regelung eine andere tarifliche Vereinbarung vorauszusetzen scheint.

Herr von der Recke hinterfragte, wer die Überprüfung des beauftragten Unternehmens hinsichtlich der Einhaltung der Tarifverträge vornimmt. Es ist Herrn von der Recke bekannt, dass Reiseunternehmen stets unterschreiben nach Tariftreuegesetz (TTG) zu handeln, tatsächlich sei dies jedoch nicht der Fall.

Herr Tretbar-Endres erklärte, dass dies ein Vollzugsproblem ist, das der Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht prüft. Die Schwierigkeit der Kontrolle ist nicht Teil der Ausschreibung. Ergänzend zum Antrag der Fraktion DIE LINKE weist Herr Tretbar-Endres darauf hin, dass der Auftraggeber gemäß § 4 Abs. 2 TTG nur vorgeben darf, dass nach einem repräsentativen Tarifvertrag zu entlohnen ist. Daher ist ein Umsetzen des Antrags der Fraktion DIE LINKE nicht möglich.

Herr Reimers verdeutlichte, dass die Fraktion DIE LINKE durch ihren Antrag eine Bezahlung angelehnt an einen Tarifvertrag erreichen möchte. Jedoch war die Formulierung im Antrag hierzu nicht ausreichend. Herr Reimers ergänzte, dass eine Entlohnung nach TVN besser ist als nach OVN.

Herr Nevermann wies erneut darauf hin, dass dies bereits das TTG regelt und daher nicht zu einer konkreten Vorgabe eines Tarifvertrages berechtigt.

Frau Göttsch leitete die Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE über die Vorgabe eines konkreten Tarifvertrages ein. Das Ergebnis lautete:

1 Ja-Stimme

16 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

Damit ist der Antrag abgelehnt.