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ALLRIS - Auszug

14.11.2018 - 7 Beratungen zum Haushaltsentwurf 2019

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Vorsitzende wies darauf hin, dass acht Fraktionsanträge hinsichtlich der Beratungen zum Haushaltsentwurf 2019 vorlägen, von denen sieben Anträge den Mitgliedern des Ausschusses vor der Sitzung zugegangen und zusätzlich als Tischvorlage verteilt worden seien.

Ein weiterer gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen CDU, FDP, Bündnis 90/ Die Grünen und SPD vom 14.11.2018 wurde vor den Beratungen an die Ausschussmitglieder verteilt.

All diese Anträge sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Zu den beiden den Teilhaushalt „551101- Naturparke“ betreffenden Anträgen der Kreistagsfraktionen CDU, SPD, FDP, Bündnis 90 / Die Grünen und SSW, mit denen eine Erhöhung des Haushaltsansatzes von 75.000 EUR auf 103.000 EUR beantragt wird, erklärte Herr Reimers, dass die Kreistagsfraktion Die Linke den Antrag vom 13.11.2018 unterstütze.


Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss stimmte dem Antrag vom 13.11.2018 einstimmig zu.
Eine Abstimmung über den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 08.11.2018 war somit obsolet.

 

Es folgte der Antrag der SSW-Kreistagsfraktion zum Teilhaushalt „241101 - Schülerbeförderung“.

Frau Storch begründete die beantragte Streichung des Eigenanteils der Eltern an den Schülerbeförderungskosten.

 

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und keine Enthaltungen

 

Zu dem Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 12.11.2018, den Bau von behindertengerechten Bushaltestellen an Kreisstraßen, auch soweit dieser in der Verantwortung der Gemeinden liegt, zu 100 % zu fördern, erklärte Herr Dr. Kruse, dass der Zuschuss des Kreises mit 33 % im Vergleich zu anderen Kreisen bereits als großzügig anzusehen wäre.

 

Nach einer ausführlichen Beratung über den Antrag wurde folgendes Abstimmungsergebnis gefasst:

3 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen sowie eine Enthaltung

 

In Bezug auf die vier Anträge der Kreistagsfraktionen CDU, FDP, Bündnis 90/ Die Grünen und SPD vom 08., 11., 13. u. 14.11.2018, Haushaltsmittel zur Erstellung eines Konzeptes für die Wohnraumentwicklung im Kreis in den Haushalt einzustellen, erklärte Frau Göttsch in Abstimmung mit den o.g. Fraktionen die Rücknahme der Anträge vom 08.,11. u. 13.11.2018 zugunsten des gemeinsamen Antrages vom 14.11.2018.

Gegenstand des Antrages sei daher, im Haushalt 2019 einen Betrag von 15.000 EUR für die Erstellung des o.g. Konzeptes zur Verfügung zu stellen.

Diesen Antrag erläuterte Frau Göttsch mit dem Hinweis auf die folgenden redaktionellen Änderungen in der Begründung des vorgelegten Antrages:

 

-          In der Zeile 17 werden die Worte „kann“ und „eine“ durch die Worte „soll“ und „die“ ersetzt.
 

-          Die Begründung wird am Ende mit dem Zusatz „Die Erstellung des Konzeptes erfolgt unter der Verantwortlichkeit des Fachbereichs fünf der Kreisverwaltung bzw. des Demografiebeauftragten. Diese/r gibt ein extern zu erstellendes Gutachten in Auftrag. Externe Fördermittel sind einzuwerben.“ ergänzt.
 

Nach eingehender Beratung fasste der Ausschuss das folgende Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
 

 

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