26.09.2018 - 8 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Regionalentwicklungsausschuss
- Datum:
- Mi., 26.09.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Hetzel erläutert die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans. (Sachthema Wind). Er entschuldigt, dass aufgrund der kurzen Vorlaufzeit und der krankheitsbedingt fehlenden Ressourcen, bisher nur statistische Erläuterungen möglich sind. Für das Kreisgebiet hat sich die absolute Zahl der geplanten Vorranggebiete von 71 des 1. Entwurfs auf jetzt 59 im 2. Entwurf verringert. Die Differenz von 12 geplanten Vorranggebieten ergibt sich aus 18 komplett entfallenden und 6 neu hinzutretenden Vorranggebieten.
Während sich im 1. Entwurf die Vorranggebiete auf eine Fläche von insgesamt 4.672,7 ha erstreckten, ergibt sich jetzt eine Flächenausdehnung von 3.563,4 ha ( - 1.109,3 ha = - 23,74 % ).
Von den o. g. komplett entfallenden Vorranggebieten sind insbesondere die Gemeinden Schwedeneck, Nübbel, Aukrug und Wasbek betroffen, durch die neu hinzutretenden insbesondere die Gemeinden Brekendorf, Owschlag, Hohn, Fockbek und Elsdorf-Westermühlen. Bei den übrigen Vorranggebieten blieben nur 5 unverändert.
Bei den überarbeiteten Gebieten wurden die meisten verkleinert. Dieses betrifft v.a. Gebiete in den Gemeinden Neuwittenbek, Tüttendorf, Ellerdorf, Nortorf, Mühbrook, Gnutz, Aukrug, Jahrsdorf, Wapelfeld, Hohenwestedt, Aukrug, Ehndorf und Wasbek. Herr Hetzel sagt zu, dass der Ausschuss in seinen nächsten Sitzungen regelhaft über den Sachstand informiert wird. Die Stellungnahme des Kreises muss das Land im Januar erreichen. Deswegen wird diese Stellungnahme den Kreistag in seiner Dezembersitzung erreichen müssen. Eine Sitzung des REA im Dezember ist deswegen erforderlich.
Herr Böttcher schildert, dass in der Planung 2012 zu allem Stellung bezogen wurde. Er fragt an, ob die Verwaltung auch jetzt vorhat, sich wieder zu allen Bereichen zu äußern.
Herr Dr. Kruse bestätigt diese Anfrage und ergänzt, dass auch alle weiteren Bereiche der Kreisverwaltung, wie u.a. das Umweltamt, fachliche Stellungnahmen zu einzelnen Rahmenbedingungen erstellen werden.
Herr Böttcher fragt an, ob die Naturschutzbehörde darauf vorbereitet sein wird, dass Bürger Zugänge von Vogelarten und neue Horsten mitteilen werden.
Herr Dr. Kruse weist darauf hin, dass dies ein Dialog von Bürger und Land auf einer Internet-Plattform des Ministeriums ist. Würde der Kreis Rendsburg-Eckernförde hierüber auch Informationen erhalten, wäre dies evtl. nicht plausibel nachvollziehbar. Meldungen an die Kreisverwaltung würden zu einem Spannungsverhältnis führen, daher ist der Tipp, diese Informationen weiterhin an das Land zu geben.
Herr Böttcher bemängelt, dass das Land bereits zwei Jahre zuvor zugesichert habe, dass auf jede Eingabe geantwortet wird, was jedoch bisher nicht erfolgte. Die Bitte sei daher nun, dass der Bürger sich an die Kreisverwaltung wenden möchte.
Herr Tretbar-Endres weist darauf hin, dass dies Landessache und nicht Kreissache ist. Die Beschwerde mögen daher an das Land gerichtet werden.