Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

25.04.2018 - 7.2 Interkommunaler Vertrag über die Finanzierung v...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Nevermann erläuterte dem Ausschuss, dass der ÖPNV im Stadt-Umland-Bereich Kiel durch intensive Verkehrsverflechtungen mit starken Verkehrsströmen über Kreis- und Stadtgrenzen hinweg geprägt sei. Um den hieraus resultierenden Verkehrsbedürfnissen im ÖPNV hinsichtlich des Fahrgastinteresses wie auch unter der Maßgabe rationeller Leistungserbringung möglichst optimal zu genügen, würden traditionell in erheblichem Umfang Verkehrsleistungen über die Kreis- und Stadtgrenze hinweg angeboten. Dies gelte sowohl für Verkehre, die vom Kreis Rendsburg-Eckernförde bestellt und finanziert würden und in die Landeshauptstadt hineinliefen wie auch umgekehrt für Verkehre, die von der Landeshauptstadt Kiel bestellt und finanziert würden und in die Nachbarkreise hineinführten. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund sei 1998 der Verkehrsverbund Region Kiel (VRK) mit dem „VRK“-Vertrag als Grundlage zur Sicherstellung und Optimierung übergreifender Lösungen ins Leben gerufen worden.   
 

Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Zielsetzung möglichst hoher

Attraktivität des ÖPNV sei eine Weiterentwicklung dieser Struktur zur Sicherstellung optimaler Verbindungen zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und der Landeshauptstadt Kiel auch zukünftig zwingend erforderlich. Dies gelte umso mehr im Hinblick auf die aktuelle Luftverschmutzungsproblematik mit den hieraus resultierenden Erfordernissen, die Ein- und Auspendler in verstärktem Maße zum Umstieg vom PKW auf den ÖPNV zu bewegen. Ebenso sei dies auch zielführend mit dem Blick auf die in den letzten Jahren erfolgte weitere Vertiefung der Zusammenarbeit innerhalb der KielRegion, die in Bezug auf die Mobilität aktuell mit dem gemeinsamen Masterplan Mobilität für die KielRegion ihren starken Ausdruck finde.

 

Die bisher geltenden Bestimmungen zur Finanzierung sollten durch den in der Vorlage als Anlage beigefügten Entwurf des Öffentlich-rechtlichen Vertrages ersetzt werden. Bisher zahlten die Aufgabenträger den jeweiligen Finanzierungsanteil in einen VRK-Topf ein, aus dem die Verkehrsunternehmen ihren Anteil ausgezahlt bekämen. Zukünftig solle die Finanzierung wie folgt geregelt werden.

 

I. Die Zuständigkeit für die Finanzierung der Leistungen der Verkehrsunternehmen liegt zukünftig ausschließlich bei demjenigen Aufgabenträger, in dessen Auftrag die Leistungen erbracht werden.
 

II. Der jeweils zuständige Aufgabenträger stellt im Rahmen der jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sicher, dass die für die Finanzierung des ÖPNV im bestehenden Umfang erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
 

III. Die Aufgabenträger vereinbaren untereinander finanzielle Ausgleichsleistungen für Exterritoriale Verkehre in einem gesonderten interkommunalen Vertrag, welcher der Vorlage als Entwurf als Anlage beigegeben ist.

 

Ergänzend wurde erläutert, dass die weiteren Regelungen zur Zusammenarbeit im VRK unverändert blieben.

Mit der neuen Finanzierung ergäben sich praktisch keine Änderungen am VRK als solchem. Durch die Umstellung der Zahlungsmodalitäten ergäben sich keine grundsätzlichen Änderungen an der Höhe des bisher vom Kreis zu zahlenden Betrages von 212.000 €. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die DB Regio Schleswig-Holstein künftig keine Mittel mehr aus der VRK-Finanzierung erhalte, würde sich die Gesamtsumme für den Kreis auf etwa 200.000 Euro reduzieren.
 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Regionalentwicklungsausschuss beschließt einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen,

 

1. die Verwaltung mit dem Abschluss des der Vorlage beigefügten Entwurfes des Vertrages über die Abgeltung exterritorialer Verkehre zwischen den Aufgabenträgern der Landeshauptstadt Kiel, dem Kreis Plön und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde zu beauftragen. Dabei wird die Verwaltung ermächtigt, redaktionelle bzw. unwesentliche Änderungen an dem Vertragsentwurf vorzunehmen.
 

2. Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Regionalenwicklungsausschusses, die Verwaltung mit dem Abschluss des der Vorlage beigefügten Entwurfes des Vertrages über die Abgeltung exterritorialer Verkehre zwischen den Aufgabenträgern der Landeshauptstadt Kiel, dem Kreis Plön und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde zu beauftragen. Dabei wird die Verwaltung ermächtigt, redaktionelle bzw. unwesentliche Änderungen an dem Vertragsentwurf vorzunehmen.

 

 


 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage