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ALLRIS - Auszug

25.04.2018 - 4 Erstellung eines ÖPNV-Konzeptes für den Kreis R...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Nevermann erläuterte einleitend, dass sich der Ausschuss in seiner Sitzung am 24.11.2016 einstimmig für die Erstellung und Etablierung eines ÖPNV-Konzeptes ausgesprochen habe. Nach dem einführenden Planungsprozess hinsichtlich der Umsetzung dieser Aufgabe, der im Jahre 2017 habe abgeschlossen werden können, habe das Planungskonsortium seine Arbeit aufgenommen. Dieses habe zwischenzeitlich einen Zwischenbericht gefertigt, der der Ausschussvorlage als Anlage beigefügt worden sei.

 

Im Zwischenbericht würden als wesentliche Arbeitsergebnisse folgende bisher erfolgte Arbeitsschritte dargestellt, wie Modellierung und Analyse der heutigen Verkehrsverhältnisse, die Ermittlung von Potenzialen, eine künftige Netzkonzeption und

–planung sowie eine Beteiligung der Öffentlichkeit mit Projektsteuerung und –leitung.


Im Verlauf des zweiten und dritten Quartals 2018 erfolge eine weitergehende Detailplanung und die Erstellung der Fahrplanentwürfe sowie eine Betrachtung der Wirtschaftlichkeit. Weiterhin würden durchgehend über die verschiedenen Beteiligungsformate, wie zwei weitere Lenkungskreise und Ämterbereisungen, die Akteure ausreichend mit eingebunden. Im vierten Quartal 2018 sei das Projektende vorgesehen.

 

Im Egebnis solle danach bei endgültiger Umsetzung ein zeitgemäßes neues Busnetz für den Kreis Rendsburg-Eckernförde feststehen. Mittels der Inhalte des Konzeptes könne die rechtlich geforderte Vorabbekanntmachung als Vorbereitung für die Ausschreibung des Überlandverkehrs erarbeitet und veröffentlicht werden und die weitere Zukunft des Öffentlichen-Personen-Nahverkehrs im Kreisgebiet damit Gestalt annehmen.

 

Ergänzend zu diesem Sachverhalt zeigten die Vertreter des Gutachterbüros für Verkehrsplanung, die Herren Hänsch und Köser, zusammenfassend eine Präsentation dieser oben dargestellten augenblicklichen Situation.

 

In der sich anschließenden Aussprache wurde neben weiteren Aspekten der vorgegebene enge Zeitplan angesprochen. Unter Berücksichtigung der Vielzahl der noch anstehenden Arbeiten und der noch bis Jahresende 2018 verbleibenden Zeit, gestalte sich dieser Zeitplan  sehr eng. Dabei sei nämlich zu bedenken, dass bereits Anfang 2019 im Rahmen einer Veröffentlichung eine erste Vorankündigung zu der später beabsichtigten europaweiten Ausschreibung erforderlich sei. Unter Berücksichtigung möglicher paralleler Vorarbeiten gehe die Verwaltung aber derzeit davon aus, dass sich dieser erste Termin werde einhalten lassen.

 

Der Ausschuss nahm die gegebenen Informationen des Zwischenberichtes sowie die ergänzend im Zuge der Beratungen gegebenen ergänzenden Erläuterungen zustimmend zur Kenntnis und bat um weitere fortlaufende Beteiligung im Verfahren.

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage