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ALLRIS - Auszug

25.04.2018 - 7.1 Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Ver...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Nevermann erläuterte dem Ausschuss, dass die Landeshauptstadt Kiel, der Kreis Plön und der Kreis Rendsburg-Eckernförde nach entsprechender Beschlussfassung in den Kreisgremien auf der Grundlage des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit mit Wirkung vom 01.01.2013 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Zusammenarbeit im Bereich des ÖPNV geschlossen hätten. 
 

Dieser öffentlich-rechtliche Vertrag regele zum einen die Aufgabendurchführung aus dem Bereich der Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung und zum anderen aus dem Bereich der Selbstverwaltungsaufgaben durch die Landeshauptstadt Kiel für alle drei Vertragspartner. Zu den Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung würden die vom Land seit 2013 auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragenen Aufgaben der für ÖPNV-Liniengenehmigungen zuständigen Genehmigungsbehörde gehören. Aus dem Bereich der Selbstverwaltungsangelegenheiten beträfen dies diverse Bereiche aus dem Aufgabenprofil, die aus der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft erwachsen seien. Die Aufgabenbeschreibung ergebe sich aus dem § 1 des genannten Vertrages, der der Vorlage beigegeben war.

 

Zwischenzeitlich hätten die Vertragspartner die praktische Anwendung des Vertrages bewertet und in diesem Zusammenhang die Erkenntnis gewonnen, dass im Bereich der Weisungsaufgaben (Genehmigungsbehörde) der zu Vertragsabschluss veranschlagte Aufwand für Personal-, Sach- und Gemeinkosten nicht ausreichend sei. Unter Hinweis auf die bestehenden vertraglichen Regelungen hätten die Vertagspartner Verhandlungen mit dem Ziel aufgenommen, dieses zu Lasten der Landeshauptstadt Kiel bestehende Problem einer Lösung zuzuführen.

 

Nach zunächst erfolgten – letztendlich aber erfolglosen - gemeinsamen Bemühungen gegenüber dem Land in Anwendung des Prinzips der Konnexität eine Erhöung der landesseitig hierfür zur Verfügung gestellten Mittel zu erreichen, hätten sich die Vertragspartner auf den in der Vorlage im Entwurf beigefügten Inhalt des Änderungsvertrages verständigt. Dabei sei es im Wesentlichen um die Festlegung des finanziellen Ausgleichs auf der Grundlage des jeweils entstandenen Aufwands und die Methodik der Erfassung und Fortschreibung gegangen.

 

Für die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung bei den „Weisungsaufgaben“  habe sich eine Erhöhung des Finanzierungsanteiles des Kreises um 11.193,21 € von bisher 4.130,13 auf zukünftig 15.323,34 € ergeben. Trotz dieser nicht unerheblichen Steigerung müsse bedacht werden, dass der Aufbau einer eigenen Genehmigungsbehörde den Kreis finanziell deutlich höher belasten würde.

 

Im Änderungsvertrag seien darüberhinaus weitergehende Präzisierungen bzw. Ergänzungen auch bezüglich der „Selbstverwaltungsaufgaben“ erforderlich geworden, die parallel jetzt in den Entwurf des Änderungsvertrages aufgenommen worden seien.

 

 

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Beschluss:

 

1. Der Regionalentwicklungsausschuss beschließt einstimmig, dem Hauptausschuss zu empfehlen, die Verwaltung mit dem Abschluss des der Vorlage beigefügten Entwurfes des Änderungsvertrages zu beauftragen. Dabei wird die Verwaltung ermächtigt, redaktionelle bzw. unwesentliche Änderungen vorzunehmen. 

 

2. Der Hauptausschuss beschließt auf Empfehlung des Regionalentwicklungsausschusses die Verwaltung mit dem Abschluss des der Vorlage beigefügten Entwurfes des Änderungsvertrages zu beauftragen. Dabei wird die Verwaltung ermächtigt, redaktionelle bzw. unwesentliche Änderungen vorzunehmen. 
 

 

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Anlagen zur Vorlage